mardi 23 décembre 2014

HOAI § 56 Honorar für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung

Mir liegt ein Honorarangebot eines TGA-Planers zur Prüfung für den Bauherrn vor. Nach meinem Vertrag muß ich Fachplaner-Angebote nicht prüfen, würde aber trotzdem gerne verstehen: Werden für die verschiedenen Planungsbereiche (im konkreten Fall: Sanitär, Heizung, Elektro) die Honorare gewerkeweise einzeln berechnet oder die anrechenbaren Kosten erst addiert und dann aus der Summe ein Gesamthonoar ermittelt? Bei einer Bündelung ergibt sich durch die Honorardegression ein deutlicher Kostenvorteil für den Auftraggeber. Antworten bitte mit Quellenangabe!





HOAI § 56 Honorar für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung

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