vendredi 1 janvier 2016

Streitwertfestlegung bei Mängelbeseitigung

Welcher Streitwert wird bei beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger i. d. R. zu Grunde gelegt, wenn es um Streitigkeiten zur Mängelbeseitigung (z. B. Mängel bei Bodenbelags-, Malerarbeiten, etc.) innerhalb der Wohnung/im Sondereigentum geht?
Ist Streitwert der notariell beurkundete Kaufpreis der Wohnung oder wird der Streitwert auf Basis der Schadens- bzw. der Kostenhöhe für die Mängelbeseitigung festgelegt?


Streitwertfestlegung bei Mängelbeseitigung

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