Welcher Streitwert wird bei beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger i. d. R. zu Grunde gelegt, wenn es um Streitigkeiten zur Mängelbeseitigung (z. B. Mängel bei Bodenbelags-, Malerarbeiten, etc.) innerhalb der Wohnung/im Sondereigentum geht?
Ist Streitwert der notariell beurkundete Kaufpreis der Wohnung oder wird der Streitwert auf Basis der Schadens- bzw. der Kostenhöhe für die Mängelbeseitigung festgelegt?
Ist Streitwert der notariell beurkundete Kaufpreis der Wohnung oder wird der Streitwert auf Basis der Schadens- bzw. der Kostenhöhe für die Mängelbeseitigung festgelegt?
Streitwertfestlegung bei Mängelbeseitigung
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