Ein Haus wird gebaut auf einem Grundstück in NDS. Nach einer Baunutzungsplanänderung (Außenbereich wird in Ortsinnenbreich umgewandelt) ist eine Grenzbebauung im zulässigen Rahmen in den Maßen Länge 9 Meter und Höhe 3 Meter zulässig. Hier wird nun eine 25 cm dicke Kalksandsteinmauer in genau diesen Maßen errichtet als Stützwand für ein großes Carport (>50 qm) zwischen Mauer und Haus. Einige Jahre später wird ein Teil des Carports am Haus in beheizbaren Nutzraum umgewandelt. Dieser ist immer noch genehmigungsfähig, da mehr als 3 Meter von der Grenze entfernt. In den folgenden Jahren wird auch der Rest des bestehenden Carports umbaut mit großen Fenstern und 2 Eingangstüren. Ein fehlender Keller und Wohnraummangel sollen hiermit kompensiert werden unter dem Dach des "alten" Auto Unterstellplatzes. Die Räumlichkeiten werden thermisch isoliert und beheizbar. Ist dies nach dem Nds Baurecht völlig unmöglich oder gibt es besondere Ausnahmeregelungen mit denen ein solcher Ausbau stattfinden könnte?
Fallbeispiel Grenzbebauung
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