Hallo liebes Bauexperten-Forum,
ich bin seit heute hier angemeldet und bräuchte sodann auch gleich euren Rat zum Thema Verkauf einer Maisonette ETW ich habe mal im Studium eine Vorlesung zum Thema Immobilien gehabt und darf meinem Bruder nun beim Verkauf der o.g. ETW helfen, habe aber kein Fachwissen. Mir ist bei der Durchsicht der Unterlagen etwas aufgefallen, was ich hier mit euch gerne klären würde.
Ausgangssituation: Verkauft werden soll eine Maisonette ETW mit ausgebautem KG (Bad und Schlafzimmer im KG) im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die ETW wurde vor mehreren Jahren genau so erworben (ausgebautes KG) und soll auch so verkauft werden.
Fakten:
1. Bei Durchsicht der Bauakte ist mir aufgefallen, dass in keinem Plan etwas von Wohnraum/Schlafzimmer/Bad betreffs des KG erwähnt wurde. Auf den Plänen wird stattdessen Hobbyraum (für das eigentliche Schlafzimmer im KG) und Keller (für das eigentliche Bad im KG) benannt. BTW: der Bauakte liegt ein Schreiben bei, dass es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. §67 LBauO handelt.
2. In der Wohnflächenberechnung, welche ebenfalls der Bauakte beiliegt, wird nur das EG zur Wohnfläche gezählt. Das KG ist hier als Nutzfläche angegeben.
3. Im damaligen Kaufvertrag wird keine Anzahl der Zimmer oder Wohnfläche erwähnt.
4. Der Aufteilungsplan liegt mir noch nicht vor
5. Die ETW wurde damals über einen Makler gekauft und im Expose wurde das KG als Wohnfläche angeben. Jetzt beim Prüfen traf mich plötzlich der Schlag, weil ich nirgends eine Info zwecks ausgebautem KG in den Unterlagen gefunden habe, außer im Expose des damaligen Maklers.
6. Das ausgebaute KG umfasst meins Erachtens nach alle notwendigen Voraussetzungen um als Wohnfläche bezeichnet zu werden (Deckenhöhe, Fensteranzahl, Fluchtwege, Dämmung etc.)
Nun meine Frage:
Wie kann man klären ob das KG zur Wohnfläche gehört und muss man dies nachträglich irgendwo genehmigen und eintragen lassen? Habe auch Bedenken, meinen Bruder zum Bauamt zu schicken, bevor da schlafende Hunde geweckt werden und er plötzlich eine Rückbaupflicht oder was es da alles noch gibt, bekommt.... Zudem würde der Verkaufspreis ja immens sinken, wenn die Räume im KG nicht zur Wohnfläche gezählt werden dürften. Das wäre eine mittlere Katastrophe :/
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen liebe Community.
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüße ;)
Zagem18
ich bin seit heute hier angemeldet und bräuchte sodann auch gleich euren Rat zum Thema Verkauf einer Maisonette ETW ich habe mal im Studium eine Vorlesung zum Thema Immobilien gehabt und darf meinem Bruder nun beim Verkauf der o.g. ETW helfen, habe aber kein Fachwissen. Mir ist bei der Durchsicht der Unterlagen etwas aufgefallen, was ich hier mit euch gerne klären würde.
Ausgangssituation: Verkauft werden soll eine Maisonette ETW mit ausgebautem KG (Bad und Schlafzimmer im KG) im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die ETW wurde vor mehreren Jahren genau so erworben (ausgebautes KG) und soll auch so verkauft werden.
Fakten:
1. Bei Durchsicht der Bauakte ist mir aufgefallen, dass in keinem Plan etwas von Wohnraum/Schlafzimmer/Bad betreffs des KG erwähnt wurde. Auf den Plänen wird stattdessen Hobbyraum (für das eigentliche Schlafzimmer im KG) und Keller (für das eigentliche Bad im KG) benannt. BTW: der Bauakte liegt ein Schreiben bei, dass es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. §67 LBauO handelt.
2. In der Wohnflächenberechnung, welche ebenfalls der Bauakte beiliegt, wird nur das EG zur Wohnfläche gezählt. Das KG ist hier als Nutzfläche angegeben.
3. Im damaligen Kaufvertrag wird keine Anzahl der Zimmer oder Wohnfläche erwähnt.
4. Der Aufteilungsplan liegt mir noch nicht vor
5. Die ETW wurde damals über einen Makler gekauft und im Expose wurde das KG als Wohnfläche angeben. Jetzt beim Prüfen traf mich plötzlich der Schlag, weil ich nirgends eine Info zwecks ausgebautem KG in den Unterlagen gefunden habe, außer im Expose des damaligen Maklers.
6. Das ausgebaute KG umfasst meins Erachtens nach alle notwendigen Voraussetzungen um als Wohnfläche bezeichnet zu werden (Deckenhöhe, Fensteranzahl, Fluchtwege, Dämmung etc.)
Nun meine Frage:
Wie kann man klären ob das KG zur Wohnfläche gehört und muss man dies nachträglich irgendwo genehmigen und eintragen lassen? Habe auch Bedenken, meinen Bruder zum Bauamt zu schicken, bevor da schlafende Hunde geweckt werden und er plötzlich eine Rückbaupflicht oder was es da alles noch gibt, bekommt.... Zudem würde der Verkaufspreis ja immens sinken, wenn die Räume im KG nicht zur Wohnfläche gezählt werden dürften. Das wäre eine mittlere Katastrophe :/
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen liebe Community.
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüße ;)
Zagem18
ETW-Verkauf: ausgebautes KG zur Wohnfläche? Fehlende Genehmigung?
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