dimanche 24 janvier 2016

Brandschutz Lagerhalle mit Verwaltung

Guten morgen,
folgemnde Frage hätte ich.

Errichtet wurde 2010 eine Lagerhalle mit Verwaaltung.

300 m² Lager und 50 m² Verwaltung.

Die Verwaltung wurde Baugenehmigungsgemäß in F90 und Türen in T30 erbaaut.

Nutzungsart : Lagerung von Elektro Artikeln.

Nun muß ich aus Gesundheitlichen Gründen meinen Betrieb verkleinern.

Ich möchte die Verwaltung und einen Teil der Lagerfläche ca 200 m² vermieten.

Der neue Mieter lagert Druckfolien.

Den Teil den ich benutze 100² möchte ich rämlich nicht von dem rest der Lagerhalle abteilen, da dort nur noch sehr wenig Material steht und ich noch nicht weiss ob ich diesen Teil überhaupt noch länger nutzen kann.

Meine Frage wäre nun, muss sich hier seitens des Brandschutzes etwas ändern ?

Vielen Dank im Voraus.


Brandschutz Lagerhalle mit Verwaltung

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