vendredi 29 janvier 2016

Ab wann gilt die Zinssicherheit

Hallo zusammen,

wir haben im Juni 2006 unsere Kreditzusage bei der DiBA-Ing erhalten. Der erste Kreditteil wurde im Juli 2006 abgerufen. Die Baumaßnahmen waren im Sommer 2007 abgeschlossen und die letzte Kreditrate haben wir im Juli 2007 in Anspruch genommen.
Ab da hat auch die Rückzahlung des Gesammtendarlehns begonnen.
Seit 2008 gibt es ja die Gesetzesänderung, das man schon nach 10 Jahre aus dem der Zinssicherheit (wenn man 15 Jahre Zinsbindung vereinbart hat) aussteigen kann, um zum Beispiel die Anschlußfinanzierung durchzuführen.
Jetzt steht im Gesetzestext aber drin, das 10 Jahre und 6 Monate vergangen sein müssen, nach der vollständigen Ausbezahlung des Kreditbetrages. Auf Nachfrage bei der Bank haben wir als frühestes Ausstiegsdatum den Februar 2018 genannt bekommen, mit ebenfalls verweis auf die Gesetzesänderung von 2008.
Ist dies korrekt? Sind damit auch die Veträge vor 2008 inbegriffen, das steht nämlich so nicht im Gesetz drin.
Oder können wir aus auf das Abschlußdatum des Kreditvertrages berufen und dann schon dieses Jahr im Juli aus dem Vertrag aussteigen?
Unsere Finanzagentur, die mit uns die Finanzierung gemacht hat, hat uns gesagt, das die Zinsbindung für die Bank auf 15 Jahre festgeschrieben ist, aber wir nach 10 Jahren, dann 5 Jahre Zeit haben eine für uns passende Anschlußfinanzierung zu suchen und zu finden. Damals war aber nicht die Rede davon das dies zehn Jahre + 6 Monate nach der komplette Kreditauszahlung bedeutet. Zumal die 15-jährige Zinsbindung der Bank auch ab dem Unterschreiben des Kreditvertrages gerechnet wird (also bis zum 31.7.2021).
Ich hoffe Ich konnte den Sachverhalt einigermaßen klar darstellen.
Ich bin schon sehr gespannt auf Ihre Anworten.
MfG
Peter


Ab wann gilt die Zinssicherheit

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire