Hallo,
folgende Situation:
Vertrag direkt mit Gewerk abgeschlossen, Grundlage VOB. AG meldet bei der Abnahme Mangel an (für den Kontext). AN versucht danach den Mangel zu beheben, behauptet irgendwann "ist kein Mangel". AN bietet an Sachverständigen zu holen. Sollte sich herausstellen, dass es kein Mangel ist, sind die Kosten vom AG zu tragen.
Jetzt leuchtet mir ja ein, dass man als AG nicht überall "Mangel" schreien kann und der AN muss kostenpflichtig zeigen, dass dem nicht so ist. Aber was habe ich als AG eigentlich von der "Beweispflicht vor Abnahme beim AN", wenn ich wie im Fall oben am Ende die Kosten für den Beweis tragen muss? Oder wäre dafür eigentlich doch der AN zuständig?
Gruß
Gunnar
folgende Situation:
Vertrag direkt mit Gewerk abgeschlossen, Grundlage VOB. AG meldet bei der Abnahme Mangel an (für den Kontext). AN versucht danach den Mangel zu beheben, behauptet irgendwann "ist kein Mangel". AN bietet an Sachverständigen zu holen. Sollte sich herausstellen, dass es kein Mangel ist, sind die Kosten vom AG zu tragen.
Jetzt leuchtet mir ja ein, dass man als AG nicht überall "Mangel" schreien kann und der AN muss kostenpflichtig zeigen, dass dem nicht so ist. Aber was habe ich als AG eigentlich von der "Beweispflicht vor Abnahme beim AN", wenn ich wie im Fall oben am Ende die Kosten für den Beweis tragen muss? Oder wäre dafür eigentlich doch der AN zuständig?
Gruß
Gunnar
Beweispflicht und Kosten
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