lundi 18 janvier 2016

Schadenersatz durch Installateur nach Wasserschaden d. Defekt an eingebautem Ventil

In unserem Haus (BJ 2003/2004) ist eine Gastherme von Junkers eingebaut. An der Zuleitung für das Warmwasser war bis Anfang 2015 eine SYRobloc-Sicherheitsgruppe 24, DN 15 mit einem Sicherheitsventil angebracht:

http://ift.tt/1OZi07X

Bestimmungsgemäß wurde der Druck beim Aufheizen des Wassers über das Ventil abgelassen. Über ein Rohr wird das auslaufende Wasser in eine Hebeanlage geleitet. Diese pumpt nach Erreichen eines bestimmten Füllstandes das Wasser ab. Da immer nur ein paar Tropfen aus dem Ventil kamen, wurde die Pumpe vielleicht einmal am Tag kurz aktiviert.

Über die Jahre bildete sich am Plastikauslauf des Ventils eine Verkalkung. Diese führte dazu, dass das Ventil irgendwann nicht mehr richtig schloss, sondern ganz leicht tropfte. Aus dem Grund beauftragte ich einen Installateurbetrieb aus dem Ort mit der Wartung / Reparatur. Statt einer ausschließlichen Reinigung bzw. einem Austausch des Ventils gegen ein identisches Ventil baute der Monteur jedoch den Aufbau komplett um.

Die Sicherheitsgruppe wurde ausgebaut, stattdessen nur noch ein Sicherheitsventil ohne Rückflussverhinderer eingebaut. Über den Umstand wurden wir gar nicht aufgeklärt und haben das auch so nicht in Auftrag gegeben. Aber als Laie war der Unterschied für mich auch nicht ersichtlich.

Auf jeden Fall sind wir im September 2015 umgezogen - das Haus soll in Kürze vermietet werden. Bis Ende November wohnte übergangsweise eine Freundin im Haus. Ab Dezember lüfteten unsere Nachbarn alle paar Tage den Keller. Für die nachfolgenden Mieter sollte das Haus in einem einwandfreien Zustand bleiben.

Bei einer Kontrolle stellten sie plötzlich fest, dass das aus dem Sicherheitsventil ständig Wasser floss. Und zwar war es so viel Wasser, dass in kurzer Zeit ein darunter gehaltenes Glas voll wurde. Der Effekt dieses dauernden Wasseraustritts war folgender: die Hebeanlage wurde ständig gefüllt - die Pumpe sprang dadurch in kurzen Abständen an, ging danach wieder aus, dann wieder an etc. Diese Dauerbelastung führte dazu, dass die Pumpe irgendwann ihren Dienst aufgab. In der Folge lief natürlich die Hebeanlage über.

Das Wasser suchte sich seinen Weg und lief irgendwo über einen Ritz in den Estrich und dort in den darunter liegenden Spalt zwischen Estrich und Bodenplatte. Dann verteilte sich das Wasser schön im ganzen Keller und zog sich an den innliegenden Wänden wieder hoch (Außenwände sind eine weiße Wanne).

Im Kellerraum selbst war nur eine übersichtliche Lache, die von meinen Nachbarn schnell weggeputzt wurde. Da der komplette Schaden erst nicht ersichtlich war, kaufte ich mir privat ein Trockungsgerät und stellte das im Keller auf.

Zudem ließ ich den Installateur noch einmal kommen um das defekte Ventil auszutauschen. Schon vor dem Austausch fragte ich wg. einer möglichen Garantie nach. Wie gesagt war der Schaden für mich zu dem Zeitpunkt aber noch nicht im vollem Maße erkennbar.

In der Folge packte der Monteur ungefragt das zuvor verbaute Sicherheitsventil und die defekte Pumpe ein und nahm sie einfach mit. Das neue Sicherheitsventil ist ein SYR Sicherheitsventil 2115:

http://ift.tt/1OZi1sx

Da ich Fotos von den vorherigen Zuständen habe, kann ich definitiv sagen, dass das schadensverursachende Ventil eine andere Kappe hat als das SYR Sicherheitsventil 2115. Diese ist tonnenförmig, das schadensverursachende Ventil hat eine andere Form (Kegelstumpf).

Zwischenzeitlich habe ich ein professionelles Trocknungsunternehmen zu Rate gezogen, da die Wände einfach nicht trocken wurden. Dieses hat die kompletten Schadensausmaße festgestellt und wurde mit der Behebung beauftragt. Unterm Strich wird die Sache sehr teuer werden.



Der Installateur hat auf Nachfrage schon angekündigt, dass er den Schaden NICHT seiner Versicherung melden wird. Denn schadensursächlich wäre eine erneute Verkalkung des Ventils. Interessanterweise behauptete der austauschende Geselle des Betriebs etwas ganz anderes - unser Druckminderer der Hauptleitung wäre defekt. Auch das war aber nicht plausibel. Denn der Wasserdruck ist konstant bei 4 bar. Der Druckminderer wurde auch nicht durch den Installateur ausgetauscht - obwohl er ja angeblich defekt wäre. Wenn dem so wäre, dann hätte er ja gleich dieses Teil tauschen müssen, da sonst die Gefahr besteht, dass das nächste Sicherheitsventil an der Heizung auch gleich kaputt geht.


Ich könnte mich bequem zurücklehnen, wenn ich eine Leitungswasserversicherung hätte. Dann dürfte die sich mit dem Installateur rumärgern. Die habe ich aber erst jetzt abgeschlossen - die vorherige Gebäudeversicherung hatte diese Komponente nicht.


Meine grundsätzliche Frage in der Angelegenheit ist jetzt, ob es einen Unterschied macht, ob die Sicherheitsgruppe verbaut ist, oder nur ein Sicherheitsventil. Rein vom Preis im Internet kostet die Gruppe schon mal an die 80 Euro, das Ventil nur um die 8 Euro.

Kann ich davon ausgehen, dass für ein Sicherheitsventil innerhalb des ersten Jahres nach Einbau noch eine Gewährleistung besteht?

ist es zulässig, dass der Monteur einfach ungefragt das defekte Ventil und die defekte Pumpe mitnimmt und mir damit die Möglichkeit nimmt, durch einen Gutachter feststellen zu lassen, dass ein Materialfehler vorlag?


Schadenersatz durch Installateur nach Wasserschaden d. Defekt an eingebautem Ventil

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