vendredi 1 janvier 2016

Höhe Garage auf Grenze

Tag Forum brrauche Euern Rat wir bauen bei uns an ,und zwar eine große doppelgarage auf grenze 7m breit 9m lang oben auf der garage wird das bestehende Haus(wohnung) erweitert bis auf drei meter zur grenze ,also wird die linke am Haus liegende Garagenhälfte oben mit einer Wohnungserweiterung bebaut, und die rechte Garagenhälfte obendrauf nicht bebaut,und wir müsssen dort eine Höhe von 3m einhalten aus verschiedensten Gründen wäre es aber ganz schön wenn wir 40cm höher bauen dürften .
Leider wird es nicht klappen auf dem Nachbargrundstück (nicht bebaut) eine Baulast einzutragen.Der andere Nachbar der an diesem nachbargrundstück anliegt hat sein Grundstück aufgeschüttet und dort eine Garage als Grenzbebauung gebaut daraus ergibt sich eine gesamthöhe zum Nachbarn von 3,70m und das offiziell genehmigt ,grund ist wohl das das andere nachbarhaus ein reihen haus ist und man die höhe vom ersten Haus angenommen wurde die strasse aber abfällt in unsere Richtung.
Jetzt frag ich mich ob es da keine Ausnahmegenehmigung gibt ....falls das freie Grundstück bebaut wird wäre es ja doof da man dort auf der einen Seite eine 3m hohe Grenzbebauung hat und auf der anderen eine 3,70m Grenzbebauung.
Ihc möchte aber auch nicht zum Bauamt renne und da eventuell nachher STress verursachen ,nicht das es nachher ärger für meine Nachbarn bedeutet.
Angehängte Grafiken


Höhe Garage auf Grenze

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