Hey Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der GFZ bei 1,5 - Geschossern. Ich beabsichtige ein Grundstück mit der Größe 425 m² zu kaufen. Die GRZ beträgt 0,2 und die GFZ beträgt 0,3. Folglich ergibt sich eine maximal überbaubare Fläche von 85 m² und die Summe der Vollgeschosse darf nicht 127,5 m² übersteigen. So weit so gut. Was muss ich nun beachten, wenn ich mir einen 1,5 - Geschosser als Fertighaus bauen lasse. Gilt hierfür auch die GFZ? Oder habe ich hier nur ein Vollgeschoss und kann somit die GFZ ignorieren? Wie sieht es mit dem Keller aus? Zählt der zur GFZ hinzu?
Danke im Voraus für die Antworten.
Dima88
ich habe eine Frage bezüglich der GFZ bei 1,5 - Geschossern. Ich beabsichtige ein Grundstück mit der Größe 425 m² zu kaufen. Die GRZ beträgt 0,2 und die GFZ beträgt 0,3. Folglich ergibt sich eine maximal überbaubare Fläche von 85 m² und die Summe der Vollgeschosse darf nicht 127,5 m² übersteigen. So weit so gut. Was muss ich nun beachten, wenn ich mir einen 1,5 - Geschosser als Fertighaus bauen lasse. Gilt hierfür auch die GFZ? Oder habe ich hier nur ein Vollgeschoss und kann somit die GFZ ignorieren? Wie sieht es mit dem Keller aus? Zählt der zur GFZ hinzu?
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Dima88
1,5 - Geschosser und die GFZ
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