mercredi 15 juin 2016

Verantwortung des Architekten

Eine Frage an hier anwesende Architekten.

Ist an dem folgenden Satz aus Architektensicht etwas auszusetzen, wenn LPh1-8 beauftragt werden (und/oder besteht beim Bauherren ein Missverständnis, wenn er den Satz als selbstverständlich ansieht):

>>Der Architekt trägt gemeinsam mit den fachlich Beteiligten (inkl. Fachingenieuren; auch mit denen, die vom Bauherren beauftragt wurden) die Verantwortung für das nach dem Architektenvertrag geschuldete mangelfreie Werk. <<

Falls ein Missverständnis vorliegt: Wie wäre dann ein ähnlicher Satz zu formulieren, der aus Sicht eines Architekten richtig wäre?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


Verantwortung des Architekten

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