Eine Frage an hier anwesende Architekten.
Ist an dem folgenden Satz aus Architektensicht etwas auszusetzen, wenn LPh1-8 beauftragt werden (und/oder besteht beim Bauherren ein Missverständnis, wenn er den Satz als selbstverständlich ansieht):
>>Der Architekt trägt gemeinsam mit den fachlich Beteiligten (inkl. Fachingenieuren; auch mit denen, die vom Bauherren beauftragt wurden) die Verantwortung für das nach dem Architektenvertrag geschuldete mangelfreie Werk. <<
Falls ein Missverständnis vorliegt: Wie wäre dann ein ähnlicher Satz zu formulieren, der aus Sicht eines Architekten richtig wäre?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Ist an dem folgenden Satz aus Architektensicht etwas auszusetzen, wenn LPh1-8 beauftragt werden (und/oder besteht beim Bauherren ein Missverständnis, wenn er den Satz als selbstverständlich ansieht):
>>Der Architekt trägt gemeinsam mit den fachlich Beteiligten (inkl. Fachingenieuren; auch mit denen, die vom Bauherren beauftragt wurden) die Verantwortung für das nach dem Architektenvertrag geschuldete mangelfreie Werk. <<
Falls ein Missverständnis vorliegt: Wie wäre dann ein ähnlicher Satz zu formulieren, der aus Sicht eines Architekten richtig wäre?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Verantwortung des Architekten
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