Hallo,
ich habe ein paar ganze allgemeine Fragen zur Trockenbauausschreibung, da ich leider unserem Architekten nicht mehr folgen kann.
1- Werden bei der Ausschreibung von Trockenbauwänden nur die reinen Wandflächen gerechnet (Türflächen bleiben also unberücksichtigt) oder wird die Wand in voller Länge und Höhe angesetzt? Beispiel: Länge der Wand = 5 m, Höhe der Wand = 2,5 m, eine Tür mit bxh = 1 x 2 m. Ergibt das 12,5 m² Trockenbauwand oder 10,5 m²?
2- Macht in einem normalen Einfamilienhaus eine doppellagige Beplankung (2 x Gk je Seite) Sinn? Hinsichtlich Schallschutz? Oder ist das nur kostentreibend?
3- Braucht man in Badezimmern eine Feuchtraumausführung? Was ist das genau und muss diese dann nur auf der Badezimmerseite sein oder beidseitig auch wenn auf der anderen Wandseite z. B. das Schlafzimmer ist?
Vielen Dank schon einmal an alle!
ich habe ein paar ganze allgemeine Fragen zur Trockenbauausschreibung, da ich leider unserem Architekten nicht mehr folgen kann.
1- Werden bei der Ausschreibung von Trockenbauwänden nur die reinen Wandflächen gerechnet (Türflächen bleiben also unberücksichtigt) oder wird die Wand in voller Länge und Höhe angesetzt? Beispiel: Länge der Wand = 5 m, Höhe der Wand = 2,5 m, eine Tür mit bxh = 1 x 2 m. Ergibt das 12,5 m² Trockenbauwand oder 10,5 m²?
2- Macht in einem normalen Einfamilienhaus eine doppellagige Beplankung (2 x Gk je Seite) Sinn? Hinsichtlich Schallschutz? Oder ist das nur kostentreibend?
3- Braucht man in Badezimmern eine Feuchtraumausführung? Was ist das genau und muss diese dann nur auf der Badezimmerseite sein oder beidseitig auch wenn auf der anderen Wandseite z. B. das Schlafzimmer ist?
Vielen Dank schon einmal an alle!
Trockenbau ausschreiben - verschiedenes
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