Hallo zusammen,
im Laufe des Baus des nun fertigen Haues sind entfallen z.B.
- Sicherheitsglas bei zwei bodentiefen Fenstern (da Doppelflügeltür und Absturzsicherung über Geländer in Eigenleistung efolgte)
- ein Fenster komplett,
- Steinmetzarbeiten in Eigenleistung, Schriftlich angezeigt ( jedoch ohne Rückschein ), danach nachvollziehbare Emailkommunikation
- ...
In Summe geht es um ca 2500 .
Der Bauträger behauptet er "könne die Kürzungen nicht vornehmen". "Es gäbe keine Freigaben und entsprechenden Schriftverkehr." An alle mündlichen vereinbarungen will er sich nicht erinnern. Alle Positionen sind einzeln vom Bauträger, entweder im Bauvertrag oder im Laufe des Baus beziffert worden. Eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung seinerseits fand jedoch tatsächlich nicht statt. Ich bin beispeilsweise bei dem Fenster davon ausgegangen, dass wenn er nicht eingebaut wird, dann auch die bezifferten Kosten automatisch entfallen. Habe ich da übertriebene Erwartungen?
Ich halte meine Forderungen für berechtigt. Einen Anwalt möchte ich jedoch nicht einschalten. Ich werde zunächst das Gespräch suchen müssen.
Habe ich ggf. die Möglichkeit, das Geld einzubehalten? Welches Vorgehen wäre empfehlenswert?
Vielen Dank
Viele Grüße
Zulu
im Laufe des Baus des nun fertigen Haues sind entfallen z.B.
- Sicherheitsglas bei zwei bodentiefen Fenstern (da Doppelflügeltür und Absturzsicherung über Geländer in Eigenleistung efolgte)
- ein Fenster komplett,
- Steinmetzarbeiten in Eigenleistung, Schriftlich angezeigt ( jedoch ohne Rückschein ), danach nachvollziehbare Emailkommunikation
- ...
In Summe geht es um ca 2500 .
Der Bauträger behauptet er "könne die Kürzungen nicht vornehmen". "Es gäbe keine Freigaben und entsprechenden Schriftverkehr." An alle mündlichen vereinbarungen will er sich nicht erinnern. Alle Positionen sind einzeln vom Bauträger, entweder im Bauvertrag oder im Laufe des Baus beziffert worden. Eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung seinerseits fand jedoch tatsächlich nicht statt. Ich bin beispeilsweise bei dem Fenster davon ausgegangen, dass wenn er nicht eingebaut wird, dann auch die bezifferten Kosten automatisch entfallen. Habe ich da übertriebene Erwartungen?
Ich halte meine Forderungen für berechtigt. Einen Anwalt möchte ich jedoch nicht einschalten. Ich werde zunächst das Gespräch suchen müssen.
Habe ich ggf. die Möglichkeit, das Geld einzubehalten? Welches Vorgehen wäre empfehlenswert?
Vielen Dank
Viele Grüße
Zulu
Bauträger will Minderleistungen nicht kürzen
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