dimanche 26 juin 2016

Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht?

Hallo,

wird wollen ein Haus bauen (Grundfläche ca. 70m², 1,5 Geschossig zzgl. vollem Untergeschoss) und befinden uns in Planungsgesprächen mit mehreren Bauträgern.
Das Untergeschoss ist aufgrund der Hanglage nur zur Hälfte als Keller zu bewerten und zur anderen Hälfte als bewohnbare Räume mit Fenstern und einer Außentür.
Lichte Höhe soll daher gemäß Vorgabe NRW mindestens 2,40 lichte Höhe betragen, ggf. sogar 2,50m oder 2,60m (wissen wir noch nicht).

Wir planen bisher im Standard kfW55 zu bauen. Hier erhalte ich von den verschiedenen Gesprächspartnern (diese sind teilweise Architekten, teilweise Ingineure) nun unterschiedliche Aussagen zum Beheizen des Kellers.
Einige sage auch die Kellerräumen müssten eine Fußbodenheizung haben damit man Kfw55 errechnen könne, andere sagen im Keller sei das nicht notwendig.
Ein anderer sagt, wenn wir dort bewohnbare Räume haben wollen, müssen die natürlich beheizt werden, und dann könne man auch im Rest des Kellers Fußbodenheizung gleich mit verlegen.
Einerseits wird es pauschal damit begründet, dass auch die Kellerräume zur beheizten Hülle gehören, in derer dann auch alle Räume geheizt werden müssten, andere sagen, ohne Heizung im Keller gäbe es kein Kfw55.


Die Kellerräume sind eine Dusch/Bad, ein HWR/HAR (hier steht auch die LuftLuftWärme Pumpe), ein Abstellraum sowie der Kellerflur (mit Tür zum Garten) und Treppenhaus.
In dem Dusch/Bad wäre Fußbodenheizung ok. Im HAR/HWR und im Abstellraum sehe ich keinen Sinn, diese beiden Räume zu heizen.


Wie finde ich nun heraus, was wirklich richtig ist? Vom Gefühl her sind die Kollegen alle Nett und Vertrauenserweckend, sie haben nur unterschiedliche Meinungen. Nur wer hat nun "mehr recht"?
Zunächst möchte also mal eure Meinung dazu hören.
Wenn ich so nicht weiterkomme, will ich mal recherchieren, ob es eine unabhängige Stelle (z.B. Verbraucherzentrale) gibt, die mir weiterhelfen kann, aber ob deren Meinung automatisch die "richtigste" ist?

Macht es einen Unterschied, ob das Treppenhaus und der Kellerflur offen sind, sprich keine Trenntür dazwishen ist, und somit Flur/Treppe im Keller, Diele/Treppe im EG und Flur/Treppe im OG als ein Raum miteinander verbunden sind, ohne Wand und Türen dazwischen?
Daran wollen wir auch nicht unbedingt etwas ändern.

Außerdem Frage ich mich noch, ob sich an obigen Fragestellung etwas ändert, wenn wir statt KfW55 auf Kfw40 setzen wollen.

Vielen Dank für eure Hinweise.


Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht?

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