Hallo zusammen,
ich habe hier schon einige interessante Beiträge gelesen, aber keine Lösung für mein Problem gefunden.
or 11 Jahren habe ich ein Reihenmittelhaus in M. (Baujahr Mitte der 70er in NRW) erworben.
Die Reihenhäuser wurden als Doppelhäuser gebaut. Also Reihenhaus A dann Reihenhaus B (von mir erworben), dann Reihenhaus C und D ca. 2 Meter versetzt an einer gemeinsamen Wand mit Haus B. Alle 2 ⅟₂ Geschossig.
2008 hatten wir alle das erste Mal Wasser im Keller. Haus A die ca. die doppelte Menge wie B, C und D. In Haus A wurden daraufhin Rückstauklappen eingebaut.
In 2013 hatten wir das vierte Mal Wasser durch einen Rückstau im Keller, A so gut wie nichts und B, C und D einen halben Meter. Bei uns und Haus C und D hatten einen halben Meter Wasser im Keller gehabt. Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank, .defekt, Möbel versaut. Abwasserleitungen und Deckel wurden undicht und flogen teilweise auch aus den Wänden. Vermutlich durch diesen Druck wurde die Leitung im Revisionsschacht auch undicht (bis heute noch undicht, dadurch riecht es auch unangenehm im Keller).
Unser Keller ist ausgebaut (C und D) auch. Wir haben alle Wände mit Rauputz, Boden gefliest und ein Badezimmer bestehend aus Dusche, WC (Mittlerweile WC abgebaut) und Waschbecken eingebaut. Das Wasser spritzte ca. 60 cm hoch aus dem WC raus, wobei die Abwasserhauptleitung sich ca. 1 Meter unter der Grundplatte befindet.
Letztes Jahr habe ich folgendes festgestellt:
- dass die Abwasserhauptleitung (150 Gußrohr) quer durch alle Häuser geht.
- von A über B, C und D. Dann in die Kanalisierung.
- A führt sein Dachregenwasser, Bodenablauf Kellereingang, Abfluss vor der Garage und Garagendach ins Haus und dann in der 150er Abwasserhauptleitung (Schwarzes Abwasserleitung) die durch B, C und D geht.
- Haus A hat keinen Revisionsschacht
Die Reihenhäuser sind so gebaut, dass die Regenrinne am Dach bei A und B durchgehen und A die vordere Hälfte auf seinem Grundstück abführt (Fallrohr) und ich B, die hintere komplette Dachseite über ein Fallrohr, was dann in der Erde neben Haus C und D zur Straße geht abfließt. Auch der Bodenabfluss im Kellereingangsbereich fließt so bei mir ab.
In meinem Grundbuch gibt es keine Eintragungen und bei der Stadt gibt es auch keinen Baulasteneintrag.
Beim Kauf hatte ich auch gedacht Wenn es mal zu einem Rückstau kommen sollte, kann ich mein Haus ja über den Revisionsschacht absichern.
Mit dem Nachbarn Reihenhaus A kasper ich seit einem Jahr ergebnislos an einer Lösung.
Zu der Undichtigkeit in der Rohrleitung im Revisionsschacht sagt A Was haben wir damit zu tun, ist deins
Zur Regenwasserentwässerung auf seinem Grundstück sagt A Ist ja auch dein Wasser. Ja ist auch Regenwasser von meinem Dach, aber er muss es doch ordnungsmäßig ableiten, genauso wie ich auf der anderen Seite wo ja auch Wasser von Ihm ist, oder?
Wie kann ich mein Haus und Eigentum vor Rückstau von beiden Seiten sichern?
Was passiert wenn C oder D eine Rückstauklappe einbauen?
Da die alten Leitungen ja nicht besonders Dicht verlegt worden sind, kann es passieren dass die Häuser durch die Einleitung des Regenwassers unterspült werden? Wer wäre dafür dann verantwortlich?
War es Mitte der 70er schon verboten, dass Dachregenwasser, Garagenabwasser ins Haus zu führen (wie A)und dann zu den Nachbarn? Wo steht das?
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage?
Darf er überhaupt sein Abwasser und Regenwasser durch meine Leitungen führen?
Gibt es nicht ein Vorschrift dass jedes Haus (auch Reihenhäuser) einen Revisionsschacht haben müssen?
Gehört der Revisionsschacht in meinem Haus mir, oder gehört er A und mir?
Bevor nun alles über einen Rechtsanwalt läuft ist meine Idee ist nun, Nachbar Haus A mit Fakten, die ich vielleicht von Euch bekommen kann zu überzeugen.
Vielen Dank schon mal für Eure Mitteilungen.
ich habe hier schon einige interessante Beiträge gelesen, aber keine Lösung für mein Problem gefunden.
or 11 Jahren habe ich ein Reihenmittelhaus in M. (Baujahr Mitte der 70er in NRW) erworben.
Die Reihenhäuser wurden als Doppelhäuser gebaut. Also Reihenhaus A dann Reihenhaus B (von mir erworben), dann Reihenhaus C und D ca. 2 Meter versetzt an einer gemeinsamen Wand mit Haus B. Alle 2 ⅟₂ Geschossig.
2008 hatten wir alle das erste Mal Wasser im Keller. Haus A die ca. die doppelte Menge wie B, C und D. In Haus A wurden daraufhin Rückstauklappen eingebaut.
In 2013 hatten wir das vierte Mal Wasser durch einen Rückstau im Keller, A so gut wie nichts und B, C und D einen halben Meter. Bei uns und Haus C und D hatten einen halben Meter Wasser im Keller gehabt. Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank, .defekt, Möbel versaut. Abwasserleitungen und Deckel wurden undicht und flogen teilweise auch aus den Wänden. Vermutlich durch diesen Druck wurde die Leitung im Revisionsschacht auch undicht (bis heute noch undicht, dadurch riecht es auch unangenehm im Keller).
Unser Keller ist ausgebaut (C und D) auch. Wir haben alle Wände mit Rauputz, Boden gefliest und ein Badezimmer bestehend aus Dusche, WC (Mittlerweile WC abgebaut) und Waschbecken eingebaut. Das Wasser spritzte ca. 60 cm hoch aus dem WC raus, wobei die Abwasserhauptleitung sich ca. 1 Meter unter der Grundplatte befindet.
Letztes Jahr habe ich folgendes festgestellt:
- dass die Abwasserhauptleitung (150 Gußrohr) quer durch alle Häuser geht.
- von A über B, C und D. Dann in die Kanalisierung.
- A führt sein Dachregenwasser, Bodenablauf Kellereingang, Abfluss vor der Garage und Garagendach ins Haus und dann in der 150er Abwasserhauptleitung (Schwarzes Abwasserleitung) die durch B, C und D geht.
- Haus A hat keinen Revisionsschacht
Die Reihenhäuser sind so gebaut, dass die Regenrinne am Dach bei A und B durchgehen und A die vordere Hälfte auf seinem Grundstück abführt (Fallrohr) und ich B, die hintere komplette Dachseite über ein Fallrohr, was dann in der Erde neben Haus C und D zur Straße geht abfließt. Auch der Bodenabfluss im Kellereingangsbereich fließt so bei mir ab.
In meinem Grundbuch gibt es keine Eintragungen und bei der Stadt gibt es auch keinen Baulasteneintrag.
Beim Kauf hatte ich auch gedacht Wenn es mal zu einem Rückstau kommen sollte, kann ich mein Haus ja über den Revisionsschacht absichern.
Mit dem Nachbarn Reihenhaus A kasper ich seit einem Jahr ergebnislos an einer Lösung.
Zu der Undichtigkeit in der Rohrleitung im Revisionsschacht sagt A Was haben wir damit zu tun, ist deins
Zur Regenwasserentwässerung auf seinem Grundstück sagt A Ist ja auch dein Wasser. Ja ist auch Regenwasser von meinem Dach, aber er muss es doch ordnungsmäßig ableiten, genauso wie ich auf der anderen Seite wo ja auch Wasser von Ihm ist, oder?
Wie kann ich mein Haus und Eigentum vor Rückstau von beiden Seiten sichern?
Was passiert wenn C oder D eine Rückstauklappe einbauen?
Da die alten Leitungen ja nicht besonders Dicht verlegt worden sind, kann es passieren dass die Häuser durch die Einleitung des Regenwassers unterspült werden? Wer wäre dafür dann verantwortlich?
War es Mitte der 70er schon verboten, dass Dachregenwasser, Garagenabwasser ins Haus zu führen (wie A)und dann zu den Nachbarn? Wo steht das?
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage?
Darf er überhaupt sein Abwasser und Regenwasser durch meine Leitungen führen?
Gibt es nicht ein Vorschrift dass jedes Haus (auch Reihenhäuser) einen Revisionsschacht haben müssen?
Gehört der Revisionsschacht in meinem Haus mir, oder gehört er A und mir?
Bevor nun alles über einen Rechtsanwalt läuft ist meine Idee ist nun, Nachbar Haus A mit Fakten, die ich vielleicht von Euch bekommen kann zu überzeugen.
Vielen Dank schon mal für Eure Mitteilungen.
Dach-Regen-Wasser wird ins Haus in der schwarzen Abwasserleitung geleitet
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