lundi 27 juillet 2015

Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

Guten Abend,

ich möchte keine große rechtliche Belehrung, aber vielleicht einen Hinweis, wie es weitergehen kann.

In meinem Fall gab es bereits im Juni ein 16 - seitiges Mängelprotokoll eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigers. Hier ging es u.a. um die Sockelabdichtung. Die Firma hat sich entgegen des Gutachtens nicht für Bitumenschweißbahnen entschieden sondern Multi Baudicht 2k. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, erst dem Gutachten entsprechend das Haus abzudiichten, wurde das Haus verklinkert. Es kam bei Starkregen anschließend zu mehreren nassen Stellen im Haus. Nun gibt es ein erneutes Gutachten des SV, in dem hervor geht, dass es eindeutig keine Baufeuchte ist, wie die Firma das so schön nennt.

Mir wurde geraten, sollte die Firma auch dieses Gutachten ignorieren, einen Anwalt für Baurecht aufzusuchen.

Ist die Firma nicht an dieses Gutachten gebunden ? War ja kein privater Gutachter..... (Das mit der Sockelabdichtung war nicht das Einzige, das die Firma dem Gutachten entgegen verbessert hat. Einige Dinge sind noch komplett offen. zB sagt Gutachter Traufbohle zu dünn, Firma sagt nö - und nun stehen wir da ..... )

Wie kann es weiter gehen ? Wird es vor Gericht enden, wenn die Firma sich trotz eines möglichen Schreibens des dann beauftragten Anwaltes weiterhin stur stellt ? Oder kann ich dieses ewig lange Gerichtsverfahren noch abwenden ?

Hat jemand einen ähnlichen Fall durch ? Wir das Gutachten vor Gericht anerkannt ?

Danke an alle, die mir vielleicht etwas Mut zusprechen können.


Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

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