lundi 27 juillet 2015

Schutzstreifen um Abwasserkanal auf Grundstück

Hallo,

wir wollen auf einem relativ kleinen Grundstück einen Bugalow bauen, ein Typenhaus. Und wir wissen, dass auf dem Grundstück Abwasserleitungen liegen, für die ein 3 m breiter Schutzstreifen gilt. Nun sah es bis vor Kurzem so aus, dass das Haus genau auf das Grundstück passt, wir haben also den Vertrag unterschrieben, Kredit und Grundstückskauf angeleiert usw.
Der Vermesser stellte dann fest, dass - anders als alle gedacht haben - der eine Kanal nicht schön mit 1,5 m Abastand parallel zur Grundstücksgrenze läuft, sondern an einer Stelle, wo eine Hausecke hin soll, 2 m Abstand hat. Das geplante Haus hätte damit nur 1 m Sicherheitsstreifen an dieser Stelle.:mauer

Nun hat heute unsere Baubetreuerin mit dem Tiefbauamt telefoniert und es schriftlich bekommen, dass die Stadt an dieser Stelle auf die volle Breite des Schutzstreifens verzichtet. " Aus Sicht des Tiefbauamtes bestehen keine Bedenken, die Schutzstreifenbreite von 1,5 m .. an der Ecke des Hauses.... um etwa 50 bis 60 cm zu unterschreiten. ... Ich stimme der geplanten Bauausführung zu."
Das ist die eine Seite der Medaille, die Stadt würde also erlauben, dort zu bauen. - Schließlich wollen die das Grundstück verkaufen, der Notartermin steht noch aus. -

Die andere Seite ist die Stabilität der Bodenplatte bzw. des Gründungsplosters, wenn dort wirklich mal gebuddelt werden muss. Damit ist ja während der voraussichtlichen Lebensdauer des Hauses mit Sicherheit zu rechnen. Wie tief der Kanal an der Stelle genau liegt, weiß ich nicht, an einer anderen Stelle auf dem Grundstück lieg die Sohle gut 2 m unten. Und wir müssen an besagter Ecke dazu noch ca. 40 cm aufschütten, um auf ein praktikables Niveau für die Bodenplatte zu kommen (leichte Hanglage).
Nun habe ich irgendwo gelesen: "Normalerweise rechnet man von Unterkante Fundament mit einem Druckwinkel von 45°. Wenn also von der Unterkante der vorhanden Fundamente bis zur Rohrgrabensohle 1,50m Höhenunterschied liegt, so wäre ein Mindestabstand von 1,50 m angebracht."
Nun weiß ich nicht, ob das immer und überall gilt. Aber irgendwie gefällt mir die Perspektive nicht so ganz, mein Haus so dicht, mit ca. 1 m Abstand zur Rohrmitte, neben einen Kanal zu setzten. Unsere Baubeterteuerin sieht da kein Problem, das Gründungspolster werde verdichtet und würde so etwas aushalten....

Ich weiß, das mit hier das Fachwissen fehlt, vielleicht bin ich deshalb hier zu vorsichtig. Wie seht ihr das?

LG
gundi


Schutzstreifen um Abwasserkanal auf Grundstück

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