Hallo Leute,
in meinen Bauvertrag für ein "Selbstbauhaus" sind Abschlagszahlungen vereinbart.
Die Abschläge stellen bis auf die Grundplatte, das Dach und die Fenster reine Materialbestellungen (EG-Steine, OG-Steine usw.) dar, da ich eben alleine mauer.
Die Abschläge sind sofort fällig bei Abruf des jeweiligen Posten.
Mit der Ausführung der Grundplatte bin ich aufgrund diverser Mängel und deren Abarbeitung sehr unzufrieden.
Ich würde daher gern die Abschläge für Dach und Fenster am liebsten erst bei mängelfreier Fertigstellung entrichten oder zumindest nur einen gewissen Prozentsatz des vereinbarten Abschlages "anzahlen", um bei etwaigen Mängeln mit einen Einbehalt der Restsumme zu drohen.
Meine Frage besteht irgend eine rechtliche Handhabe so eine Vereinbarung noch nachträglich in den Vertrag aufzunehmen?
Grüße Alex
in meinen Bauvertrag für ein "Selbstbauhaus" sind Abschlagszahlungen vereinbart.
Die Abschläge stellen bis auf die Grundplatte, das Dach und die Fenster reine Materialbestellungen (EG-Steine, OG-Steine usw.) dar, da ich eben alleine mauer.
Die Abschläge sind sofort fällig bei Abruf des jeweiligen Posten.
Mit der Ausführung der Grundplatte bin ich aufgrund diverser Mängel und deren Abarbeitung sehr unzufrieden.
Ich würde daher gern die Abschläge für Dach und Fenster am liebsten erst bei mängelfreier Fertigstellung entrichten oder zumindest nur einen gewissen Prozentsatz des vereinbarten Abschlages "anzahlen", um bei etwaigen Mängeln mit einen Einbehalt der Restsumme zu drohen.
Meine Frage besteht irgend eine rechtliche Handhabe so eine Vereinbarung noch nachträglich in den Vertrag aufzunehmen?
Grüße Alex
Nachträgliche Vertragsanpassung: Abschlagszahlung erst nach Fertigstellung möglich?
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