jeudi 30 juillet 2015

Wärmepumpe == Nebenanlage?

Hallo zusammen!

In meinem B-Plan heißt es:

Zitat:

In den allgemeinen Wohngebieten [...] sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO nur in den überbaubaren Grundstücksflächen ab einer Tiefe von 1,0 m ab der straßenseitigen Baulinie oder vorderen Baugrenze zulässig.
Ist jetzt eine Wärmepumpe eine Nebenanlage? Oder nicht? Darf ich jetzt eine Wärmepumpe in meinen Vorgarten stellen?

Mein Architekt sagt er hatte da schon mehrfach Problem mit dem Bauamt.

In Uschkereit: Zulässigkeit von Wärmepumpen auf Wohngrundstücken, NJW-Spezial 2015, S. 172 wird argumentiert, dass Wärmepumpe keine Nebenanlagen sind.

In meinem Falle gibt es zwei Baulinien (3m Abstand von der Straße). Ist das vielleicht der Grund? Müssen Wärmepumpen immer im überbaubaren Bereich liegen?

Viele Grüße, J.


Wärmepumpe == Nebenanlage?

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