Hallo,
wir wollen nächste Woche die Baugenehmigung einreichen sind uns aber immernoch nicht sicher, ob wir mit Teilunterkellerung (reiner Nutzkeller für Technik und ein wenig Lagerfläche) bauen wollen oder ohne.
Wie ist das nun wenn wir die Genehmigung mit Keller einreichen aber später bei der Ausführungsplanung den Keller weglassen, also nicht bauen?
Muss man das dem Amt mitteilen? Ist eine erneute Prüfung notwendig, die zu einer Verzögerung führen? Entstehen neue Kosten für die Genehmigung?
Wir sind also am Überlegen,
(1) ob wir erstmal den Keller weglassen sollen und hinterher nachreichen (Nachtragsplan) oder
(2) ob wir gleich den Keller in die Genehmging einplanen und evtl. hinterher weglassen.
Unser Architekt bevorzugt Variante 1, da er momentan ziemlich im Stress ist. Wir würden uns gerne die Zusatzkosten für den Nachtragsplan ersparen und hoffen, daß Variante 2 keine Kosten und Verzögerungen verursacht.
wir wollen nächste Woche die Baugenehmigung einreichen sind uns aber immernoch nicht sicher, ob wir mit Teilunterkellerung (reiner Nutzkeller für Technik und ein wenig Lagerfläche) bauen wollen oder ohne.
Wie ist das nun wenn wir die Genehmigung mit Keller einreichen aber später bei der Ausführungsplanung den Keller weglassen, also nicht bauen?
Muss man das dem Amt mitteilen? Ist eine erneute Prüfung notwendig, die zu einer Verzögerung führen? Entstehen neue Kosten für die Genehmigung?
Wir sind also am Überlegen,
(1) ob wir erstmal den Keller weglassen sollen und hinterher nachreichen (Nachtragsplan) oder
(2) ob wir gleich den Keller in die Genehmging einplanen und evtl. hinterher weglassen.
Unser Architekt bevorzugt Variante 1, da er momentan ziemlich im Stress ist. Wir würden uns gerne die Zusatzkosten für den Nachtragsplan ersparen und hoffen, daß Variante 2 keine Kosten und Verzögerungen verursacht.
Baugenehmigung mit Keller
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