Guten Tag,
Unsere Firma hat vor auf einem Grundstück eine Lagerhalle zu bauen mit zwei Wohnungen plus einem Büro in der Halle selbst, jedoch müssen wir dazu dem Bebauungsplan die dazu gehörigen Werte entnehmen. Nun stehen wir vor ein paar Unklarheiten und Unsicherheiten.
Folgendes steht im Bebauungsplan:
GE bzw. GEe GRZ 0,7
Zahl der Vollgeschosse II-III
Unsere bisherigen Kenntnisse sind: Wir dürfen durch GRZ insgesamt 700m² von den insgesamt 1000m² bebauen.
Dazu gehörige Frage: Wird die Fläche der Wohnungen als zweite Etage der Lagerhalle dazu gezählt? Sprich, wenn die Lagerhalle 350m² groß ist und die zweite Etage ebenfalls 350m² groß ist, sind dann die 700m² aufgebraucht, obwohl nur 350m² Grundfläche benutzt wurden? Dürfen wir überhaupt eine zweite Etage einbauen?
Außerdem stellt sich uns die Frage, wie die Zahl der erlaubten Vollgeschosse definiert wird. Kommt es darauf an, wie hoch die jeweiligen Geschosse sind?
Unsere Firma hat vor auf einem Grundstück eine Lagerhalle zu bauen mit zwei Wohnungen plus einem Büro in der Halle selbst, jedoch müssen wir dazu dem Bebauungsplan die dazu gehörigen Werte entnehmen. Nun stehen wir vor ein paar Unklarheiten und Unsicherheiten.
Folgendes steht im Bebauungsplan:
GE bzw. GEe GRZ 0,7
Zahl der Vollgeschosse II-III
Unsere bisherigen Kenntnisse sind: Wir dürfen durch GRZ insgesamt 700m² von den insgesamt 1000m² bebauen.
Dazu gehörige Frage: Wird die Fläche der Wohnungen als zweite Etage der Lagerhalle dazu gezählt? Sprich, wenn die Lagerhalle 350m² groß ist und die zweite Etage ebenfalls 350m² groß ist, sind dann die 700m² aufgebraucht, obwohl nur 350m² Grundfläche benutzt wurden? Dürfen wir überhaupt eine zweite Etage einbauen?
Außerdem stellt sich uns die Frage, wie die Zahl der erlaubten Vollgeschosse definiert wird. Kommt es darauf an, wie hoch die jeweiligen Geschosse sind?
Frage zu Bebauungsplan
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