mardi 23 juin 2015

Höhe der Einfriedungen bei Eckgrundstück

Hallo,

unser Bebauungsplan sieht bzgl. Einfriedungen folgendes vor:

Die Gesamthöhe von Einfriedungen an den Erschließungsstraßen und in einem 3m tiefen Streifen auf den privaten Grundstücken hinter der Straßenbegrenzungslinie darf das Maß von 0,80m, jeweils gemessen ab OK der angrenzenden Gehweghinterkante bzw. Fahrbahn, nicht überschreiten.

Einfriedungen sind grundsätzlich offen zu gestalten. Auf keiner Seite dürfen geschlossene Einfriedungen vorgesehen werden.


Jetzt bin ich da mit unserem Eckgrundstück nur mäßig begeistert, schließlich sitze ich im Garten für Spaziergänger auf dem Präsentierteller. Die können ums Grundstück rum laufen und ich darf mir weder mit Mauern noch mit Gabionen einen Sichtschutz bauen. Verstehe ich das richtig und wenn ja....was soll das? Dann MUSS ich ja Sichtschutz mit Hecken realisieren, die zählen meines Wissens ja nicht als "Einfriedung". Was habe ich noch für Möglichkeiten?

Gruß
Aloah


Höhe der Einfriedungen bei Eckgrundstück

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