lundi 29 juin 2015

kfw 55 - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Pflicht ?

Hallo.

Wir planen ein Haus monolitisch gebaut 42,5cm Wände 2 Geschossig mit Wu-Betonkeller.
Ausrichtung Gartenseite Süden.
Erdwärmepumpe EGAL Jahresarbeitszahl 4,7.
Keine Solar oder Photovoltaik.
Fussbodenheizung auch im Keller.
Effizient 55 sollte erreicht werden und wir möchten die Förderung bekommen.

Nun haben wir von 2 verschiedenen Bauträgern ( schlüsselfertiges Bauen ) 2 unterschiedliliche Aussagen:

der 1. sagt: dezentrale Lüftungsanlage ein Muss bzw. Pflicht bei Effizienz 55 ( Die LWRG erfolgt über Einzelraumlüfter von EGAL oder auchEGAL „IV**“ oder „E²“ nach Wahl des Auftragnehmers (nach Auslegung + Planung) als Hybridlüftung mit einem zusätzlichen Abluftsystem der Fabrikate „GS61“ oder „AB 30/60“ nach Wahl des Auftragnehmers. Die Regelung für die LWRG erfolgt geschossweise, für die Abluftanlagen einzeln über Betätigungsschalter Die Anordnung der Lüfter erfolgt in
einer Wandhöhe von ca. 2,00 m jeweils an den Außenwänden nach der beschrieben Auslegung.

der 2. sagt: dezentrale Lüftungsautomatik ohne Wärmerückgewinnung ausreichen für Effizienz 55. ( Unterputz - Luftnachströmung über Einlassöffnung mit Filter im Rolladenkasten )

Konnte bisher keine zuverlässige Aussage nach meiner Rechere im Netz finden.

Hoffe hier Hilfe zu erhalten.


kfw 55 - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Pflicht ?

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