Hallo zusammen!
Wir würden uns Eure Kommentare zu unserer Idee freuen, unsere zwei angrenzenden Doppelhaushäften zu einem Zweifamilienhaus umzuwamdeln:
[Der Hintergrund]
Wir haben beide Teile/Flurstücke eines 1912 als Dreifamilienhauses gebauten Zechenhauses erworben, welches drei Parteien mit jeweils eigenen Eingängen, Hausanschlüssen und Hausnummern besaß. Zwei der drei Teile wurden ab 1930 zu einem Zweifamilienhaus zusammengefasst (Erdgeschoss/1.OG jeweils eine Partei), da im EG ein Einzelhandel war. Das andere Drittel wurde separat als eigene "Doppelhaushälfte" verkauft, obwohl es zwischen den Hausteilen nur Fachwerkwände gibt.
Dreifamilinehaus mit Laden1962.jpg
Wir würden jetzt gerne den ehemaligen Einzelhandel(EG) zur separaten Doppelhaushäfte hinzufügen und das Haus somit in ein "Zweifamilienhaus" umwandeln. Der Flächennutzungsplan weist die Grundstücke als Wohngebiet aus.
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Einen paar Nachteile habe ich schon ermittelt: Der Grundsteueranteil für eine Doppelhaushäfte würde steigen, weil Einfamilienhäuser einen niedrigeren Steuersatz haben als Mehrfamilienhäuser.Zudem entstehen natürlich kosten für die Umschreibung. Vermutlich ist eine Vereinigung der Grundstück nicht ausreichend und durch eine Verschmelzung entstehen weitere Kosten (z.B. Vermessungskosten).
Der Vorteil wäre natürlich, dass wir bei der Aufteilung der Parteien und Anbauten bei einem Haus flexibler wären.
Bevor wir uns jedoch um Genehmigungen bemühen, würde wir gerne erfahren, welche Baurechtlichen Vorteile oder Nachteile noch entstehen könnten, wenn wir die Doppelhaushäften 2015 zu einem "Zweifamilienhaus" umwandeln?
Wir würden uns Eure Kommentare zu unserer Idee freuen, unsere zwei angrenzenden Doppelhaushäften zu einem Zweifamilienhaus umzuwamdeln:
[Der Hintergrund]
Wir haben beide Teile/Flurstücke eines 1912 als Dreifamilienhauses gebauten Zechenhauses erworben, welches drei Parteien mit jeweils eigenen Eingängen, Hausanschlüssen und Hausnummern besaß. Zwei der drei Teile wurden ab 1930 zu einem Zweifamilienhaus zusammengefasst (Erdgeschoss/1.OG jeweils eine Partei), da im EG ein Einzelhandel war. Das andere Drittel wurde separat als eigene "Doppelhaushälfte" verkauft, obwohl es zwischen den Hausteilen nur Fachwerkwände gibt.
Dreifamilinehaus mit Laden1962.jpg
Wir würden jetzt gerne den ehemaligen Einzelhandel(EG) zur separaten Doppelhaushäfte hinzufügen und das Haus somit in ein "Zweifamilienhaus" umwandeln. Der Flächennutzungsplan weist die Grundstücke als Wohngebiet aus.
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Einen paar Nachteile habe ich schon ermittelt: Der Grundsteueranteil für eine Doppelhaushäfte würde steigen, weil Einfamilienhäuser einen niedrigeren Steuersatz haben als Mehrfamilienhäuser.Zudem entstehen natürlich kosten für die Umschreibung. Vermutlich ist eine Vereinigung der Grundstück nicht ausreichend und durch eine Verschmelzung entstehen weitere Kosten (z.B. Vermessungskosten).
Der Vorteil wäre natürlich, dass wir bei der Aufteilung der Parteien und Anbauten bei einem Haus flexibler wären.
Bevor wir uns jedoch um Genehmigungen bemühen, würde wir gerne erfahren, welche Baurechtlichen Vorteile oder Nachteile noch entstehen könnten, wenn wir die Doppelhaushäften 2015 zu einem "Zweifamilienhaus" umwandeln?
Doppelhaushäften zu einem Zweifamilienhaus umwandeln sinnvoll?
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