Meine Frage betrifft Abstandsflaechen um einen Altbau in Bayern. Das Gebaeude ist 20 m lang, 17 m hoch und 13 m breit. Hinsichtlich der 20 m Laengsseite vermute ich, dass als Abstandsflaeche 1 H angesetzt werden muss, da diese Seite laenger als 16 m ist. Damit liegt die Laengsseiten-Abstandsflaeche weit ueber der Strassenmitte und auf dem gegenueberliegenden Nachbar-Gruendstueck.
Welche Abstandsflaeche (1H oder 0.5 H) muss von einem Neubau (Bauherr ist der Eigentuemer des Altbaus) an der 13 m Seite eingehalten werden? D.h. ist fuer die 13 m Seite die "16 m Privileg Regelung" anwendbar?
Anmerkung: Eine geringe Luecke zwischen Altbau und Neubau beeintraechtigt das gegenueberliegende Nachbargrundstueck hinsichtlich der Verschattung sehr stark. Besteht fuer die Eigentuemer des Nachbargrundstuecks irgendeine Chance/Hoffnung, dass an der 13 m Seite 1 H als Abstandsflaeche eingehalten werden muss?
Vielen Dank im voraus fuer eine Antwort.
Welche Abstandsflaeche (1H oder 0.5 H) muss von einem Neubau (Bauherr ist der Eigentuemer des Altbaus) an der 13 m Seite eingehalten werden? D.h. ist fuer die 13 m Seite die "16 m Privileg Regelung" anwendbar?
Anmerkung: Eine geringe Luecke zwischen Altbau und Neubau beeintraechtigt das gegenueberliegende Nachbargrundstueck hinsichtlich der Verschattung sehr stark. Besteht fuer die Eigentuemer des Nachbargrundstuecks irgendeine Chance/Hoffnung, dass an der 13 m Seite 1 H als Abstandsflaeche eingehalten werden muss?
Vielen Dank im voraus fuer eine Antwort.
Abstandsflaeche Altbau 16 m Privileg
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire