mardi 23 juin 2015

Abstandsflaeche Altbau 16 m Privileg

Meine Frage betrifft Abstandsflaechen um einen Altbau in Bayern. Das Gebaeude ist 20 m lang, 17 m hoch und 13 m breit. Hinsichtlich der 20 m Laengsseite vermute ich, dass als Abstandsflaeche 1 H angesetzt werden muss, da diese Seite laenger als 16 m ist. Damit liegt die Laengsseiten-Abstandsflaeche weit ueber der Strassenmitte und auf dem gegenueberliegenden Nachbar-Gruendstueck.

Welche Abstandsflaeche (1H oder 0.5 H) muss von einem Neubau (Bauherr ist der Eigentuemer des Altbaus) an der 13 m Seite eingehalten werden? D.h. ist fuer die 13 m Seite die "16 m Privileg Regelung" anwendbar?

Anmerkung: Eine geringe Luecke zwischen Altbau und Neubau beeintraechtigt das gegenueberliegende Nachbargrundstueck hinsichtlich der Verschattung sehr stark. Besteht fuer die Eigentuemer des Nachbargrundstuecks irgendeine Chance/Hoffnung, dass an der 13 m Seite 1 H als Abstandsflaeche eingehalten werden muss?

Vielen Dank im voraus fuer eine Antwort.


Abstandsflaeche Altbau 16 m Privileg

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