mardi 30 juin 2015

Außen- Kaminrohr am Neubau: Gebäudekörper? NRW

Guten Abend zusammen,
Eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, aber ich muss sie trotzdem stellen.

Wir bauen gerade an und haben einen Kamin geplant, zu dem ein Aussenkaminrohr gehört.

Der Anbau endet genau 3m vor der Grundstücksgrenze und jetzt kam die Frage auf, ob wir das Kaminrohr überhaupt anbringen dürfen oder ob dieses Rohr zum Baukörper gezählt wird und somit das noch als Abstand hinzugerechnet werden muss. Wir haben nämlich ziemlich komische Nachbarn und da möchten wir lieber auf Nummer sicher gehen,
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich rüber bringen und danke euch schon jetzt für eure Antworten!

Herzliche Grüße!


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Außen- Kaminrohr am Neubau: Gebäudekörper? NRW

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