mardi 23 juin 2015

Ist ein am Carport angebauter Geräteraum eine Nebenanlage oder Teil des Carports?

Hallo,

in unserem zukünftigen Baugebiet sind Nebenanlagen von der Größe her stark eingeschränkt. Es geht mir unter anderem um einen Aufbewahrungsplatz für Fahrräder, Gartenmöbel, Rasenmäher und ein wenig Outdoor-Kinderspielzeug.

Möglichkeit a) Doppel-Garage in Übergröße, z.B. 6,50 Meter Breite und 8,50 Meter Länge
Möglichkeit b) Carport 6,50 x 5,50 und angebauter Geräteraum 6,50 x 3,00 Meter

Ich gehe mal davon aus, dass die große Doppelgarage, auch in Übergröße, eine Garage nach §12 BauNVO ist und keine Nebenanlage nach §14 BauNVO. Damit fällt die Garage nicht unter die Beschränkung der Nebenanlagen im Bebauungsplan und ich kann im hinteren Teil, welcher von den Autos ungenutzt bleibt, Fahrräder, Gartenmöbel, Autoreifen usw. hinstellen. 2 Stellplätze sind sogar Pflicht, die Trennung zwischen Nebenanlage §14 BauNVO (stark beschränkt) und Garage/Carport §12 BauNVO (doppelt gefordert) spielt also eine wesentliche Rolle.

Bei Möglichkeit b) allerdings und wenn ich es genau nehme, ist der Geräteräum ja eigentlich eine Nebenanlage nach §14 BauNVO und damit in diesem fall mit knapp 20 qm lt. Bebauungsplan unzulässig.

Ist das so alles erst mal richtig? Ist eine Garage immer eine Garage nach §12 BauNVO, auch wenn deutlich zu groß? Kann ja sein, ich möchte darauf vorbereitet sein, zwei Hummer H1 jeweils mit Anhänger dort zu parken. :)


Ist ein am Carport angebauter Geräteraum eine Nebenanlage oder Teil des Carports?

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