hallo,
ich hoffe ich bin hier in der richtigen Gruppe!
ich habe vom architekten eine Rechnung (Abschlagszahlung) erhalten. Mit dem Vermerk "Zahlbar rein netto".
Ausserdem lag ein Brief "Berichtigte Freistestellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" bei.
Wie darf ich das jetzt verstehen?
Zahlen mit MwSt, obwohl ja dranstreht rein netto?
Danke und Gruß
ich hoffe ich bin hier in der richtigen Gruppe!
ich habe vom architekten eine Rechnung (Abschlagszahlung) erhalten. Mit dem Vermerk "Zahlbar rein netto".
Ausserdem lag ein Brief "Berichtigte Freistestellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" bei.
Wie darf ich das jetzt verstehen?
Zahlen mit MwSt, obwohl ja dranstreht rein netto?
Danke und Gruß
Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung
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