lundi 29 juin 2015

Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung

hallo,
ich hoffe ich bin hier in der richtigen Gruppe!

ich habe vom architekten eine Rechnung (Abschlagszahlung) erhalten. Mit dem Vermerk "Zahlbar rein netto".
Ausserdem lag ein Brief "Berichtigte Freistestellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" bei.

Wie darf ich das jetzt verstehen?
Zahlen mit MwSt, obwohl ja dranstreht rein netto?

Danke und Gruß


Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung

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