mercredi 24 juin 2015

Magelhafte Leistung des Architekten?

Hallo zusammen,

Wir haben von unserem Architekten die Schlussrechnung bekommen und sind der Ansicht, dass die erbrachten Leistungen mangelhaft sind.
Der Architekt (Architekturbüro mit mehreren Mitarbeitern) wurde bis zur Fertigstellung des Rohbaus ( ein EFH HRB) mit der Bauüberwachung beauftragt.
Wir hatten den Architekten zuvor für den Umbau meines Elternhauses beauftragt. Bevor der Archtitekt hierzu jedoch seine ersten Entwürfe vorlegen konnte mussten wir die ganze Sache wieder abblasen, da es auf Grund von familären Problemen nicht zum Umbau kam. Worauf hin der Architekt netter weise gesagt hatte, dass sie ja noch nicht wirklich Arbeit damit hatten und wir deshalb das Ganze vergessen sollten und aus auf den dann geplanten Neubau konzentrieren sollten.

Nun fragen wir uns, trotz des Entgegenkommens des Architekten ( Chef des Büros), ob wir einen Teil der Rechnung kürzen. Es geht uns dabei nicht darum auf Teufel komm raus etwas zu sparen, sondern darum nicht für eine mangelhafte Leistung die uns eine Menge Ärger gemacht hat und vielleicht auch noch machen wird das gleiche zu bezahlen wie für eine ordentlich erbrachte Arbeit.

Die nach unserer Ansicht aufgetretennen Mängel sind im folgenden aufgelistet.

Es wäre nett wenn uns jemand ein paar tips zu Bewertung des ganzen geben könnte.

Planung:
1. Eingabepläne ohne offensichtliches Gefälle des Geländes eingereicht. Laut Verwaltung immer erforderlich. Mehr als 3 Wochen Verzögerung. -> Am Ende so viele Verzögerungen dass der für den Spät-Sommer/Herbst angesetzte Aufbau in den Januar fällt.
2. Rechnung des Bodengutachtens wurde an Büro des Architekten übermittelt. Die Rechnung wurde nie an uns übermittelt, Anfang des Jahres erhielten wir dann eine Mahnung der Firma, die das Gutachten erstellt hatte und erfuhren so erstmals von der Rechnung.
3. Eklatanter Rechenfehler bei der Kostenschätzung den Bodenaustausch
4. Die Höhenangaben in der Werkplanung stimmten absolut nicht und wiedersprachen sich.
5. Es fehlt die Hausanschlussnische in der Werkplanung, diese musste nachträglich umgebaut werden.
6. Die Stärke der Wandbeplankung fehlt in der Werkplanung.
7. Die Garderoben-Tür wurde falsch geplant und musste nachträglich umgebaut werden. Der Einbau einer Tür war sonst nicht möglich.
8. Keine Planung des Deckenaufbaus -> Als Folge einziehen einer Dampfbremse an der Decke aller Räume durch Zimmermann angenommen. Luftdichte-Ebene an der Decke jedes Zimmers.->Sehr ungünstige und Fehleranfällige Variante.
9. Keine Planung der Ausführung des Sockels. Aussagen änderten sich bei jedem Nachfragen. Architekt macht seine Vorgaben nach Aussage des Ausführenden.
10. Für HRB keine Vergleichsangebote oder Preisspiegel eingeholt.

Bodenplatte:
1. Durch fehlende Beratung und wurde der Aushub teuer entsorgt anstatt ihn kostenlos abzuladen
2. Die Hauseinführung wurde scheinbar vergessen und erst nach dem Verdichten des Glasschaumschotters eingebaut. Beim Anschließenden erneuten Verdichten wurden dann Senken in den Glasschaumschotter gefahren und es war keine ebene Fläche mehr vorhanden (Lastaufnahme?). Obwohl die weder die Firma noch der Architekt das Material kannten, wurde der korrekte Einbau nicht überprüft.
3. Der verbaute Typ der Hauseinführung wurde ohne Rücksprache eingebaut.
o Er ist nicht in der Kompatiblitätsliste der Versorger aufgeführt
o Ist für nicht für die Verwendung in Hausanschlussnischen bestimmt und erfordert eine komplexere Leitungsführung
o Kostet das doppelte des für den Einbau in Hausanschlussnischen vorgesehenen Typs
4. Armierung der Bodenplatte lag an vielen Stellen direkt auf der PE-Folie auf oder stand direkt an der Schalung der Aufkanntung an. Nachdem ich tagelang versucht hatte die Missstände mitzuteilen aber niemand darauf reagiert hatte, traf dann der Architekt dann kurz nach der Betonpumpe auf der Baustelle ein. Nachdem der Bauherr dann dem Architekten gezeigt hatte an welchen Stellen ihm Fehler aufgefallen waren, teilte er dieses dann den Bauarbeitern mit damit diese noch auf die Schnelle Abstandhalter an der Aufkanntung rein zwängen konnten und die Armierung der gesamten Bodenplatte an diversen Stellen mit Hebeln anheben und die Drunterleisten mit Latten und Hämmern darunter quetschen konnten. Wo das nicht möglich war wurde Schlägen auf den darunterliegenden Glasschaumschotter Platz geschaffen. Eine Abnahme der Armierung kann diese Hau-Ruck-Aktion vor wartendem Fahrmischer wohl nicht gewesen sein.
Zudem wurden Drunterleisten falschherum verbaut.
Dadurch und durch die Mulden die beim nachträglichen Verdichten entstanden sind, wurde eine Betonunterdeckung der Armierung von 2cm erreicht. In der Statik vorgegeben sind 4cm.
5. Der verbaute Beton wurde vom Architekten nicht geprüft. Es tauchten nirgendwo die Lieferscheine des Betons auf.
6. Fugen in der Dämmung der Aufkanntung wurden erst nach Hinweis des Bauherrn auf die Herstellervorgaben mit PU-Schaum geschlossen. Die letzte und größte erst durch den Zimmermann mit Kompriband bevor die Schwelle darauf gesetzt wurde.
7. Die Wandhöhe an der Garagen-Nordwand wurde erst an die ansteigende Geländelinie des Nachbargrundstücks angepasst nachdem der Bauherr darauf hingewiesen hat, dass auch hier die Schwelle wenigstens 15cm von der Geländeoberkannte entfernt liegen sollte (Planung?).
8. Die Armierung der Wand der Garagennordseite hatte teilweise einen sehr geringen Abstand zu der PE-Folie die die Trennung zum Erdreich bzw. der Gartenmauer des Nachbarn ist, welche die Schalung darstellt.
9. Nasse Wand wurde durch Architekten nicht bemerkt.
Nach Anmahnung durch Bauherr wurde Verpressung der einbetonierten Spannschrauben bei Firma eingefordert. Nach erneutem Nachfragen des Bauherren kam die Firma Anfang Mai. Kontrolle der Umsetzung erfolgte bis heute nicht.


HRB:
1. Schwelle in GK0 für Architekt bei 15cm Abstand zu GOK OK. Auf Drängen des Bauherren in Douglasie ausgeführt.
2. Abdichtung der Schnittstelle Bodenplatte Wand/Decke-Wand an Innenwänden nicht möglich.
3. Durchdringung der Dampfbremse durch Innenwände im Dachgeschoss als nicht relevant erklärt.

4. Abkleben von Übergängen Boden-Wand-Decke und Laibungen wurden als nicht notwendig erklärt und wurden dann prompt beim begeleitenden Blower-Door-Test bemängelt. Der Vorgesetzte des zuständigen Architekten bemerkte dann, nach dem sein Angestellter gekündigt hatte, dass diese Abklebearbeiten noch vom Zimmermann zu erledigen seien. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bauherr dann schon resigniert die Hälfte der mangelhaften Abklebearbeiten selbst ausgeführt.


Magelhafte Leistung des Architekten?

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