Hallo.
Bevor ich den Amtsschimmel auf dem Bauamt wieder verrückt mache, würde ich mir gerne vorab ein paar Informationen ziehen.
Ich hätte gerne eine Doppelgarage mit integriertem Geräteraum. 8m x 6m ( B x T ), was 48m² sind. Bis 50m² darf ohne Antrag bei uns gebaut werden.
Was ist jetzt aber, wenn ich an diese Garage quasi das Dach "verlängern" lasse, um noch ein Carport ( für Wohnwagen ) zu erhalten?
Zählt bei den 50m² die "umbaute" Grundfläche der Garage oder des Gesamtobjektes?
Wäre eine annähernde Grenzbebauung - also 1m über die gesamte Breite ein Problem?
Über eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar, bevor die Luftschlösser im Kopf gebaut werden...
PS: Zum Amtsschimmel. Sommer 2014 sollte die Baufertiganzeige beim Amt eingereicht werden, ich dachte dies sei seitens der Firma geschehen. Um Weihnachten 2014 bekam ich Post vom Finanzamt, wegen Neuberechnung Grundsteuer. Ich dachte, die machen dies wegen der Fertigmeldung. Davon wußten die aber nix. Also also hab ich angenommen, die Fertigmeldung ist nie angekommen, hab ja schließlich auch nie Post über eine Bestätigung etc. bekommen. Also nochmal eine abgeschickt - diesmal ich selbst. Bis vor kurzem immer noch keine Reaktion, also nachtelefoniert.
ANTWORT sinngemäß: Nein, Sie bekommen keine Bestätigung o.ä. über den Eingang. Es wird auch keine förmliche Abnahme von Amtswegen bei solch kleinen Bauvorhaben ( EFH ) gemacht.
- Ich frug nochmal nach, ob dies so korrekt sei, denn eine Baugenehmigung ist ja nur 3 Jahre gültig und man hätte dann nichts in der Hand, wenn später mal was "fehlen" sollte. -
Ja, das wäre nunmal so. Ich soll mir lediglich einen Vermesser besorgen, welcher berechtigt ist den Ist-Zustand in die Liegenschaftskarte zu melden.
Ist das normal? War einigermaßen erstaunt über das unbürokratische Vorgehen. Weil ohne Bestätigung, könnten die ja mal behaupten... meine Baugenehmigung sei schon lange rum und ich hab n Schwarzbau etc. :wow
PPS: Der Bauort ist NICHT Dresden, sondern gehört zum Einzugsgebiet des Landratsamtes Pirna - Landkreis Sächsische Schweiz.
Bevor ich den Amtsschimmel auf dem Bauamt wieder verrückt mache, würde ich mir gerne vorab ein paar Informationen ziehen.
Ich hätte gerne eine Doppelgarage mit integriertem Geräteraum. 8m x 6m ( B x T ), was 48m² sind. Bis 50m² darf ohne Antrag bei uns gebaut werden.
Was ist jetzt aber, wenn ich an diese Garage quasi das Dach "verlängern" lasse, um noch ein Carport ( für Wohnwagen ) zu erhalten?
Zählt bei den 50m² die "umbaute" Grundfläche der Garage oder des Gesamtobjektes?
Wäre eine annähernde Grenzbebauung - also 1m über die gesamte Breite ein Problem?
Über eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar, bevor die Luftschlösser im Kopf gebaut werden...
PS: Zum Amtsschimmel. Sommer 2014 sollte die Baufertiganzeige beim Amt eingereicht werden, ich dachte dies sei seitens der Firma geschehen. Um Weihnachten 2014 bekam ich Post vom Finanzamt, wegen Neuberechnung Grundsteuer. Ich dachte, die machen dies wegen der Fertigmeldung. Davon wußten die aber nix. Also also hab ich angenommen, die Fertigmeldung ist nie angekommen, hab ja schließlich auch nie Post über eine Bestätigung etc. bekommen. Also nochmal eine abgeschickt - diesmal ich selbst. Bis vor kurzem immer noch keine Reaktion, also nachtelefoniert.
ANTWORT sinngemäß: Nein, Sie bekommen keine Bestätigung o.ä. über den Eingang. Es wird auch keine förmliche Abnahme von Amtswegen bei solch kleinen Bauvorhaben ( EFH ) gemacht.
- Ich frug nochmal nach, ob dies so korrekt sei, denn eine Baugenehmigung ist ja nur 3 Jahre gültig und man hätte dann nichts in der Hand, wenn später mal was "fehlen" sollte. -
Ja, das wäre nunmal so. Ich soll mir lediglich einen Vermesser besorgen, welcher berechtigt ist den Ist-Zustand in die Liegenschaftskarte zu melden.
Ist das normal? War einigermaßen erstaunt über das unbürokratische Vorgehen. Weil ohne Bestätigung, könnten die ja mal behaupten... meine Baugenehmigung sei schon lange rum und ich hab n Schwarzbau etc. :wow
PPS: Der Bauort ist NICHT Dresden, sondern gehört zum Einzugsgebiet des Landratsamtes Pirna - Landkreis Sächsische Schweiz.
Garage & Carport - Grenzbebauung / Grundfläche etc. - Was geht?
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