Ein Bekannter,Eigentümer eines 2-Familienhauses, Landgegend, möchte seine OG Wohnung vermieten an seinen Arbeitskollegen(Single).
Die Wohnung hat einen eigenen Unterverteiler in der Wohnung und Im Zahlerschrank ist auch ein freies Zählerfeld vorhanden.
Die OG Wohnung wurde bisher von seiner Tochter mit Schwiegersohn benutzt und alles lief Strommäßig über den Zähler des Eigentümers mit.
Muß der Eigentümer nun zwingend einen eigenen Zähler für die OG Wohnung ordern damit dieser seinen Strom selbst mit dem EVU (LEW) oder seinem Wunsch Stromanbieter
abrechnen kann
oder ginge auch ein eigener geeichter Zähler im ZS um dann separat den Mieter den Strom an den Vermieter zu bezahlen zu lassen -oder wäre das bereits eine illegale Stromweitergabe/Stromweiterverkauf?
Oder kann der Vermieter auch sagen- ok Du bist Single, hast ca 3000kWh stromverbrauch oder so- dann nehme ich jetzt für die Miete incl. Stromverbrauch halt- sagen wir 370- statt sonst 300 bei eigenem EVU Zähler solange es bei "Single" bleibt.
Wäre das zulässig oder unzulässig.
Hintergrund ist der Gedanke die zusätzliche, jährliche Bereitstellungsgebühr oder wie das heißt von ca 120 oder mehr bei LEW für den Mieter zu sparen oder zumindest das einmalige, zusätzliche EVU-Zähler Melden lassen durch einen Elektroinst.betrieb für den Vermieter zu sparen.
Danke bin gespannt auf Eure Meinungen!
Die Wohnung hat einen eigenen Unterverteiler in der Wohnung und Im Zahlerschrank ist auch ein freies Zählerfeld vorhanden.
Die OG Wohnung wurde bisher von seiner Tochter mit Schwiegersohn benutzt und alles lief Strommäßig über den Zähler des Eigentümers mit.
Muß der Eigentümer nun zwingend einen eigenen Zähler für die OG Wohnung ordern damit dieser seinen Strom selbst mit dem EVU (LEW) oder seinem Wunsch Stromanbieter
abrechnen kann
oder ginge auch ein eigener geeichter Zähler im ZS um dann separat den Mieter den Strom an den Vermieter zu bezahlen zu lassen -oder wäre das bereits eine illegale Stromweitergabe/Stromweiterverkauf?
Oder kann der Vermieter auch sagen- ok Du bist Single, hast ca 3000kWh stromverbrauch oder so- dann nehme ich jetzt für die Miete incl. Stromverbrauch halt- sagen wir 370- statt sonst 300 bei eigenem EVU Zähler solange es bei "Single" bleibt.
Wäre das zulässig oder unzulässig.
Hintergrund ist der Gedanke die zusätzliche, jährliche Bereitstellungsgebühr oder wie das heißt von ca 120 oder mehr bei LEW für den Mieter zu sparen oder zumindest das einmalige, zusätzliche EVU-Zähler Melden lassen durch einen Elektroinst.betrieb für den Vermieter zu sparen.
Danke bin gespannt auf Eure Meinungen!
Ist das bereits illegaler Stromverkauf?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire