Wir wollten auf der sicheren Seite sein und haben weit vor Baubeginn einen Architekten mit der Planung und nachher auch der gesamten Begleitung des Baus beauftragt.
Nun ist alles fast fertig und ich fall aus allen Wolken: wir hätten ein Baugrundgutachten erstellen lassen sollen? Unser Architekt hat das Wort nicht ein einziges Mal in den Mund genommen, ich wusste bis gestern nicht mal, dass es das überhaupt gibt, es ist in keiner Vorplanung enthalten und wir haben kein einziges mal darüber gesprochen. Sehr gern hätten wir das Geld in die Hand genommen, um uns Ärger zu ersparen. Zufällig bin ich bei den statischen Berechnungen (auf der Suche nach dem Dachüberstand) über den Satz gestolpert, dass der Statiker keine Garantie übernimmt, wenn der Bau ohne Gutachten ausgeführt wird ... super, haben wir nicht.
Nun ist meine Frage: was kann ich jetzt noch machen? Hoffen das alles hält? kann man das nachträglich erstellen lassen? Der Statiker hat sich wohl an einen Normwert vom Architekten orientiert und das als Grundlage genommen.
Hat ein Architekt gegenüber einem Laien nicht die Hinweispflicht auf die Notwendigkeit?
Ich danke vorab für alle hilfreichen Infos.
Nun ist alles fast fertig und ich fall aus allen Wolken: wir hätten ein Baugrundgutachten erstellen lassen sollen? Unser Architekt hat das Wort nicht ein einziges Mal in den Mund genommen, ich wusste bis gestern nicht mal, dass es das überhaupt gibt, es ist in keiner Vorplanung enthalten und wir haben kein einziges mal darüber gesprochen. Sehr gern hätten wir das Geld in die Hand genommen, um uns Ärger zu ersparen. Zufällig bin ich bei den statischen Berechnungen (auf der Suche nach dem Dachüberstand) über den Satz gestolpert, dass der Statiker keine Garantie übernimmt, wenn der Bau ohne Gutachten ausgeführt wird ... super, haben wir nicht.
Nun ist meine Frage: was kann ich jetzt noch machen? Hoffen das alles hält? kann man das nachträglich erstellen lassen? Der Statiker hat sich wohl an einen Normwert vom Architekten orientiert und das als Grundlage genommen.
Hat ein Architekt gegenüber einem Laien nicht die Hinweispflicht auf die Notwendigkeit?
Ich danke vorab für alle hilfreichen Infos.
Bei uns wurde kein Baugrundgutachten erstellt
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