Hallo,
ich erbitte professionellen Rat zu folgender Fragestellung:
Was bedeutet die Aussage in einem Bauvorbescheid, dass "trotz der vorgelegten Unterlagen die Bauanfrage nur in städtebaulicher/ planungs-rechtlicher Hinsicht geprüft wurde und die bauordnungsrechtliche Prüfung erst im Baugenehmi-gungsverfahren durchgeführt wird"?
Könnten dadurch später noch die im Bauvorbescheid genehmigten Parameter wieder eingeschränkt werden?
Vielen Dank im Voraus!
ich erbitte professionellen Rat zu folgender Fragestellung:
Was bedeutet die Aussage in einem Bauvorbescheid, dass "trotz der vorgelegten Unterlagen die Bauanfrage nur in städtebaulicher/ planungs-rechtlicher Hinsicht geprüft wurde und die bauordnungsrechtliche Prüfung erst im Baugenehmi-gungsverfahren durchgeführt wird"?
Könnten dadurch später noch die im Bauvorbescheid genehmigten Parameter wieder eingeschränkt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Wie verlässlich ist ein Bauvorbescheid?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire