Hallo, ich habe für ein Gewerbeobjekt (Rohbau) eine Nutzungsänderung geplant. Kann während des Nutzungsänderung Antrags (nach Auskunft kann dies bis zu 3 Monate dauern) bereits der Innenausbau erfolgen oder muss zwangsweise die Entscheidung (oder Zwischenschritte hierzu) abgewartet werden?
Da es sich um ein reines Gewerbegebiet handelt, kann der Antrag prinzipiell nicht abgelehnt werden, es können nur Auflagen gestellt werden.
Da es sich um ein reines Gewerbegebiet handelt, kann der Antrag prinzipiell nicht abgelehnt werden, es können nur Auflagen gestellt werden.
Innenausbau trotz offener Nutzungsänderung?
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