Hallo,
ich baue mit einem GU. EFK mit Keller, EG, DG (Zeltdach).
Mauerwerk: DG + EG: Ytong (Außenwände 36,5)
Keller: Kalksandstein
Das große Bad liegt im DG über dem Gäste-WC, welches im EG liegt.
Der Projektleiter des GU sagt, er könne aus statischen Gründen die Abwasserrohre nicht in den Wänden im EG verlegen, sondern nur auf den Wänden mit Verkleidung/Ummauerung.
Es müssen 3 Abwasserrohre vom DG in KG gelegt werden (Badewanne, Dusche, WC + Waschbecken).
Die Verlegung der Rohre im EG war zunächst so geplant:
- ein Rohr in einer Ecke des Gäste-WC, d.h. hier entsteht eine zusätzliche Ecke
- ein weiteres Rohr in einer anderen Ecke des Gäste-WC, d.h. hier entsteht eine weitere zusätzliche Ecke
- ein Rohr im Flur im Durchgang Eingangsbereich/Treppenhaus (Sichtfeld Eingangstür - Treppenhaus). D.h. auch hier würde eine zusätzliche Ecke entstehen.
Nachdem ich mich beschwert hatte, sagte man zunächst eine Änderung wäre technisch nicht möglich. Dann wurde das Abwasser des WC und der Badewanne im DG zusammengefasst und so fällt das Rohr im Flur weg. D.h. jetzt sind nur noch die zwei Rohre im Gäste-WC und damit "nur" noch die beiden zusätzlichen Ecken im Gäste-WC vorgesehen.
Meine Fragen:
- gäbe es hier technisch keine andere Möglichkeit (bei Einhaltung der geplanten Raumgrößen)?
- Müssten solche "Zusatzecken" nicht von vorne herein in der Vertragszeichnung eingezeichnet sein? M. E. handelt es sich hier um gravierende optische Beeinträchtigungen.
Grüße
ich baue mit einem GU. EFK mit Keller, EG, DG (Zeltdach).
Mauerwerk: DG + EG: Ytong (Außenwände 36,5)
Keller: Kalksandstein
Das große Bad liegt im DG über dem Gäste-WC, welches im EG liegt.
Der Projektleiter des GU sagt, er könne aus statischen Gründen die Abwasserrohre nicht in den Wänden im EG verlegen, sondern nur auf den Wänden mit Verkleidung/Ummauerung.
Es müssen 3 Abwasserrohre vom DG in KG gelegt werden (Badewanne, Dusche, WC + Waschbecken).
Die Verlegung der Rohre im EG war zunächst so geplant:
- ein Rohr in einer Ecke des Gäste-WC, d.h. hier entsteht eine zusätzliche Ecke
- ein weiteres Rohr in einer anderen Ecke des Gäste-WC, d.h. hier entsteht eine weitere zusätzliche Ecke
- ein Rohr im Flur im Durchgang Eingangsbereich/Treppenhaus (Sichtfeld Eingangstür - Treppenhaus). D.h. auch hier würde eine zusätzliche Ecke entstehen.
Nachdem ich mich beschwert hatte, sagte man zunächst eine Änderung wäre technisch nicht möglich. Dann wurde das Abwasser des WC und der Badewanne im DG zusammengefasst und so fällt das Rohr im Flur weg. D.h. jetzt sind nur noch die zwei Rohre im Gäste-WC und damit "nur" noch die beiden zusätzlichen Ecken im Gäste-WC vorgesehen.
Meine Fragen:
- gäbe es hier technisch keine andere Möglichkeit (bei Einhaltung der geplanten Raumgrößen)?
- Müssten solche "Zusatzecken" nicht von vorne herein in der Vertragszeichnung eingezeichnet sein? M. E. handelt es sich hier um gravierende optische Beeinträchtigungen.
Grüße
Verlegung Abwasserrohre EG nur auf den Wänden zulässig?
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