Wir bauen in BW ein Haus mit einem Generalunternehmer. Im Bauvertrag steht eine garantierte Bauzeit von 40 Wochen zzgl. Bauferien, wenn diese in den Zeitraum fallen. Laut Bauvertrag beginnt die Bauzeit spätestens 8 Wochen nach Baufreigabe.
Nun das Problem: Baufreigabe vom Bauamt war Anfang Februar, demnach müsste die Uhr bereits seit Anfang April "ticken", aber bis heute tut sich nichts, wir werden immer wieder vertröstet (Ende Mai), wir kommen also alleine mit dem Baubeginn ca. 2 Monate in Verzug. Darauf habe ich den Bauträger auch aufmerksam gemacht. Jetzt argumentiert er damit, dass die Baufreigabe erst mit Baufreigabe durch den Bauherren beginnt, also quasi mit Unterschrift der Werkpläne. Wir hatten aber keine Chance, die Werkpläne vor Ende April zu unterschreiben, weil beispielsweise der Bauzeichner einfach nicht fertig wurde, weil der vom Bauträger beauftragte Geologe fürs Bodengutachten monatelang nicht kam. Alles, was wir zu entscheiden hatten, haben wir immer spätestens nach 2 Werktagen abgegeben, aber dann hat es wieder Wochen gedauert, bis es in die Werkpläne eingezeichnet war. Natürlich hatten wir auch die eine oder andere Änderung beschlossen, weil uns auch immer gesagt wurde, dass dies zu keiner Verzögerung führt, beispielsweise, weil der Statiker sowieso noch nicht fertig ist usw.
Letztendlich interessiert mich, ob sich ein Bauträger als Generaluntenehmer nun auf den Standpunkt stellen kann, dass die Uhr erst 8 Wochen nach Unterzeichnung der Werkpläne "tickt".
Im Grund hätte ich gar keine Chance gehabt, vorher zu unterschreiben, aus genannten Gründen.
Für mich ist bereits vor Baubeginn schon klar, dass das Haus somit mindestens 2 Monate später fertig wird als zugesagt und dass ich dann mein altes Haus eben neben den Zinsen fürs neue 2 Monaten lang nicht vermieten kann, was einem Schaden von 3000 Euro entspricht.
Wie seht ihr das? Insbesondere die Sache mit dem Baubeginn und der Definition von "8 Wochen nach Baufreigabe".
Nun das Problem: Baufreigabe vom Bauamt war Anfang Februar, demnach müsste die Uhr bereits seit Anfang April "ticken", aber bis heute tut sich nichts, wir werden immer wieder vertröstet (Ende Mai), wir kommen also alleine mit dem Baubeginn ca. 2 Monate in Verzug. Darauf habe ich den Bauträger auch aufmerksam gemacht. Jetzt argumentiert er damit, dass die Baufreigabe erst mit Baufreigabe durch den Bauherren beginnt, also quasi mit Unterschrift der Werkpläne. Wir hatten aber keine Chance, die Werkpläne vor Ende April zu unterschreiben, weil beispielsweise der Bauzeichner einfach nicht fertig wurde, weil der vom Bauträger beauftragte Geologe fürs Bodengutachten monatelang nicht kam. Alles, was wir zu entscheiden hatten, haben wir immer spätestens nach 2 Werktagen abgegeben, aber dann hat es wieder Wochen gedauert, bis es in die Werkpläne eingezeichnet war. Natürlich hatten wir auch die eine oder andere Änderung beschlossen, weil uns auch immer gesagt wurde, dass dies zu keiner Verzögerung führt, beispielsweise, weil der Statiker sowieso noch nicht fertig ist usw.
Letztendlich interessiert mich, ob sich ein Bauträger als Generaluntenehmer nun auf den Standpunkt stellen kann, dass die Uhr erst 8 Wochen nach Unterzeichnung der Werkpläne "tickt".
Im Grund hätte ich gar keine Chance gehabt, vorher zu unterschreiben, aus genannten Gründen.
Für mich ist bereits vor Baubeginn schon klar, dass das Haus somit mindestens 2 Monate später fertig wird als zugesagt und dass ich dann mein altes Haus eben neben den Zinsen fürs neue 2 Monaten lang nicht vermieten kann, was einem Schaden von 3000 Euro entspricht.
Wie seht ihr das? Insbesondere die Sache mit dem Baubeginn und der Definition von "8 Wochen nach Baufreigabe".
garantierte Bauzeit, aber ab wann gilt die?
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