Folgender Fall:
Bau EFH auf Grundstück. Die Stromversorgung läuft in dieser Straße über 380 V Freileitung. Die Freileitung ist vor Baubeginn über das Grundstück gespannt (jeweils vom Dachstuhl der beiden Nachbarhäuser).
Im Vertrag mit Generalunternehmen steht sinngemäß "Kosten für Beseitigung von Freileitungen werden nicht durch den GU übernommen". Es steht aber kein Vermerk im Vertrag, dass solche Freileitungen grundsätzlich zu entfernen sind.
Das EVU schreibt, die Freileitung können nicht entfernt werden. Es wäre üblich das Haus unter der Freileitung hochzuziehen und dann bei Montage des Dachstuhls die Freileitung dort zu befestigen.
Bei einem anderen Bauvorhaben im gleichen Ort wird es auch so gemacht.
Der GU verlangt aber jetzt 2.500 EUR Mehrkosten wegen Behinderung der Bauarbeiten durch die Leitung (es ist ein Kran im Einsatz). Mitarbeiter des GU haben das Grundstück vor Vertragsunterschrift besichtigt, d.h. es war bekannt, dass dort eine Freileitung liegt.
Ist die Forderung gegenüber dem Bauherren gerechtfertigt?
Kann der Bauherr die Forderung an das EVU weitergeben?
Grüße
cano1
Bau EFH auf Grundstück. Die Stromversorgung läuft in dieser Straße über 380 V Freileitung. Die Freileitung ist vor Baubeginn über das Grundstück gespannt (jeweils vom Dachstuhl der beiden Nachbarhäuser).
Im Vertrag mit Generalunternehmen steht sinngemäß "Kosten für Beseitigung von Freileitungen werden nicht durch den GU übernommen". Es steht aber kein Vermerk im Vertrag, dass solche Freileitungen grundsätzlich zu entfernen sind.
Das EVU schreibt, die Freileitung können nicht entfernt werden. Es wäre üblich das Haus unter der Freileitung hochzuziehen und dann bei Montage des Dachstuhls die Freileitung dort zu befestigen.
Bei einem anderen Bauvorhaben im gleichen Ort wird es auch so gemacht.
Der GU verlangt aber jetzt 2.500 EUR Mehrkosten wegen Behinderung der Bauarbeiten durch die Leitung (es ist ein Kran im Einsatz). Mitarbeiter des GU haben das Grundstück vor Vertragsunterschrift besichtigt, d.h. es war bekannt, dass dort eine Freileitung liegt.
Ist die Forderung gegenüber dem Bauherren gerechtfertigt?
Kann der Bauherr die Forderung an das EVU weitergeben?
Grüße
cano1
380 V- Freileitung über Grundstück behindert Bauarbeiten des GU - wer zahlt?
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