Hallo zusammen,
weil ich hier neu bin, poste ich mein Thema erstmal in "Sonstiges" kann aber gerne korrekt verschoben werden.
Wir haben das Problem, dass unsere Fenster teilweise falsch ausgemessen wurden und dementsprechend auch falsch geliefert. Es wurde ein neues Aufmaß und eine neue Bestellung gemacht. Die neuen Fenster kommen aber nicht rechtzeitig bevor der Innenputz aufgebracht wird. Heißt also, dass der Putzer einen Mehraufwand hat und mindestens ein zweites Mal kommen muss um sein Gewerk fertigzustellen.
Diesen Mehraufwand stellt er natürlich in Rechnung. Wir haben mit ihm schon ausgemacht, dass wir eine gesonderte Rechnung dafür erhalten.
Nun meine Frage: Bin ich rechtlich im grünen Bereich, wenn ich die Rechnung an den Fenstermonteur zur Zahlung weitergebe? Der Verzug ist ja durch ihn entstanden.
Jetzt seid ihr dran :D
Schöne Grüße, Marco
weil ich hier neu bin, poste ich mein Thema erstmal in "Sonstiges" kann aber gerne korrekt verschoben werden.
Wir haben das Problem, dass unsere Fenster teilweise falsch ausgemessen wurden und dementsprechend auch falsch geliefert. Es wurde ein neues Aufmaß und eine neue Bestellung gemacht. Die neuen Fenster kommen aber nicht rechtzeitig bevor der Innenputz aufgebracht wird. Heißt also, dass der Putzer einen Mehraufwand hat und mindestens ein zweites Mal kommen muss um sein Gewerk fertigzustellen.
Diesen Mehraufwand stellt er natürlich in Rechnung. Wir haben mit ihm schon ausgemacht, dass wir eine gesonderte Rechnung dafür erhalten.
Nun meine Frage: Bin ich rechtlich im grünen Bereich, wenn ich die Rechnung an den Fenstermonteur zur Zahlung weitergebe? Der Verzug ist ja durch ihn entstanden.
Jetzt seid ihr dran :D
Schöne Grüße, Marco
Bauverzögerung durch Fenstermonteur
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