lundi 22 février 2016

Innenputzarbeiten Abrechnung

Mahlzeit zusammen!

Ich habe hier gerade eine Rechnung für Innenputzarbeiten vorliegen.

Zur Situation:

Raumhöhe 3,415 m
Putzhöhe 2,97 m (abgehängte Decke)

Der Unternehmer hat alle Massen mit einer Putzhöhe von 3,415 m gerechnet. Geputzt wurde wie oben angegeben.
Die Höhen wurden daher von mir entsprechend geändert.

Der Unternehmer widerspricht nun meinen Kürzungen und bezieht sich auf einen Kommentar zur VOB nachdem die Flächen über abgehängten Decken bei einer Größe von < 2,5m² nicht abgezogen werden dürfen. Einen Auszug hat er mir zur Verfügung gestellt - und die Quellenangabe großzügig weggelassen. In der VOB 2012 finde ich nichts hierzu, der Kommentar liegt mir leider nicht vor (ist aber nun natürlich bestellt).

Kann mir hier vielleicht jm. weiterhelfen?

MfG winkel


Innenputzarbeiten Abrechnung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire