Guten Abend,
ich habe heute ein Gespräch mit dem Architekten gehabt, der rausfinden wollte was für ein Abwasserkanal durch mein erworbenes Grundstück gelegt worden ist.
Es hat sich herausgestellt, dass der Abwasserkanal für Regenwasser und sauberes Wasser ist. Allerdings haben der Herr Bürgermeister und der Herr Notar und die Verbandsgemeinde (Liegenschaftskataster) versäumt mich daraufhin aufmerksam zu machen, das ein Kanal durch mein Grundstück durchläuft und dass ich auf den ca. 3 Metern (durchgehend!!!) nicht bauen darf! Dies wären ca. 100qm, die für mich nicht bebaubar sind!
Ich habe das Glück das es am Anfang des Grundstückes ist, dennoch ist es sehr sehr ärgerlich, da der Kanal weder in dem Grundbuch, noch in dem Kaufvertrag eingetragen und damit für mich ersichtlich war.
Der Verantwortliche von der Verbandsgemeinde (Kataster) hatte gegenüber dem Architekten nun ehrlich zugegeben, nachdem er sich von allen Beteiligten die Infos geholt hatte, dass Sie es tatsächlich versäumt haben mich darüber zu informieren und sie nun auf mich zukommen werden müssen, da es nun nachträglich in dem Kaufvertrag eingetragen werden muss.
Deshalb war die Empfehlung von dem Architekten, dass ich mich mit den Herrschaften von der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen soll und ihnen mitteilen soll, dass oben beschriebener Kanal eine Wertminderung des Grundstückes darstellt und somit mindestens 1/3 von dem 100qm gezahlten Geld zurück zu zahlen sind.
Allerdings steht in dem Kaufvertag ganz am Ende noch, was dem Architekten stutzig macht:
Die Beteiligten sind darauf hingewiesen, dass der Notar zwar das Grundbuch, nicht jedoch das Liegenschaftskataster und das Baulastenverzeichnis hat einsehen lassen und die Grundbuchbezeichnung keine Auskunft über die zulässige Nutzungsart
Leider ist es im Bebauungsplan der Kanal eingetragen.
Meine Frage an euch wäre, wie würdet Ihr da vorgehen? Hat jemand ein Rat für mich/Argumente/Anregung für das Gespräch?
Danke & Gruß
Nadeem
ich habe heute ein Gespräch mit dem Architekten gehabt, der rausfinden wollte was für ein Abwasserkanal durch mein erworbenes Grundstück gelegt worden ist.
Es hat sich herausgestellt, dass der Abwasserkanal für Regenwasser und sauberes Wasser ist. Allerdings haben der Herr Bürgermeister und der Herr Notar und die Verbandsgemeinde (Liegenschaftskataster) versäumt mich daraufhin aufmerksam zu machen, das ein Kanal durch mein Grundstück durchläuft und dass ich auf den ca. 3 Metern (durchgehend!!!) nicht bauen darf! Dies wären ca. 100qm, die für mich nicht bebaubar sind!
Ich habe das Glück das es am Anfang des Grundstückes ist, dennoch ist es sehr sehr ärgerlich, da der Kanal weder in dem Grundbuch, noch in dem Kaufvertrag eingetragen und damit für mich ersichtlich war.
Der Verantwortliche von der Verbandsgemeinde (Kataster) hatte gegenüber dem Architekten nun ehrlich zugegeben, nachdem er sich von allen Beteiligten die Infos geholt hatte, dass Sie es tatsächlich versäumt haben mich darüber zu informieren und sie nun auf mich zukommen werden müssen, da es nun nachträglich in dem Kaufvertrag eingetragen werden muss.
Deshalb war die Empfehlung von dem Architekten, dass ich mich mit den Herrschaften von der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen soll und ihnen mitteilen soll, dass oben beschriebener Kanal eine Wertminderung des Grundstückes darstellt und somit mindestens 1/3 von dem 100qm gezahlten Geld zurück zu zahlen sind.
Allerdings steht in dem Kaufvertag ganz am Ende noch, was dem Architekten stutzig macht:
Die Beteiligten sind darauf hingewiesen, dass der Notar zwar das Grundbuch, nicht jedoch das Liegenschaftskataster und das Baulastenverzeichnis hat einsehen lassen und die Grundbuchbezeichnung keine Auskunft über die zulässige Nutzungsart
Leider ist es im Bebauungsplan der Kanal eingetragen.
Meine Frage an euch wäre, wie würdet Ihr da vorgehen? Hat jemand ein Rat für mich/Argumente/Anregung für das Gespräch?
Danke & Gruß
Nadeem
Abwasserkanal durchgehend auf dem Grundstück versäumt
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