Guten Tag zusammen,
folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben. Aber die Baugenehmigung für die Bebauung des Gartens musste nachgebessert werden und ein weiteres Mal eingereicht werden. Aus diesem Grund konnte der Kauf des Gartens und des Hauses noch nicht 100% abgewickelt werden. Nach einem halben Jahr warten werden für den Käufer des Hauses und des Gartens Bereitstellungszinsen fällig.
Da der Käufer des Hauses nun finanziellen Schaden trifft, er aber nichts mit der Bebauung des Gartens zu tun hat, frage ich mich, ob die Zahlung der Bereitstellungszinsen vom Architekten eingeklagt werden können.
Wäre toll, wenn ihr schon mit sowas Erfahrung hattet oder einfach Eure Meinung hierzu schreiben könntet.
Vielen Dank!
folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben. Aber die Baugenehmigung für die Bebauung des Gartens musste nachgebessert werden und ein weiteres Mal eingereicht werden. Aus diesem Grund konnte der Kauf des Gartens und des Hauses noch nicht 100% abgewickelt werden. Nach einem halben Jahr warten werden für den Käufer des Hauses und des Gartens Bereitstellungszinsen fällig.
Da der Käufer des Hauses nun finanziellen Schaden trifft, er aber nichts mit der Bebauung des Gartens zu tun hat, frage ich mich, ob die Zahlung der Bereitstellungszinsen vom Architekten eingeklagt werden können.
Wäre toll, wenn ihr schon mit sowas Erfahrung hattet oder einfach Eure Meinung hierzu schreiben könntet.
Vielen Dank!
Bereitstellungszinsen bei Bauverzug
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