samedi 27 février 2016

Niedersachsen: Ein Vollgeschoss ohne Schrägen

Liebe Bauexperten,

wir wollen ein EFH in Niedersachsen errichten und haben ein Grundstück gekauft, das im Gebiet eines Bebauungsplans liegt. Dieser gibt GRZ 0,3 und GFZ 0,4 sowie ein Vollgeschoss vor. Sonst sind keine Vorgaben z.B. zu Dachformen oder Maximalhöhen zu finden. Das Haus soll etwa 9x10 Meter groß werden (Grundfläche), EG und OG haben, darauf ein Satteldach (ca. 25° Neigung) in dem dann ein Spitzboden zum Abstellen von Kartons u.ä. untergebracht wird. Nun ist es so, dass wir Schrägen nicht mögen und am liebsten komplett ohne Schrägen bauen würden, also am liebsten zwei Vollgeschosse mit 2,50m Deckenhöhe über die gesamte Etage. Das geht ja aufgrund des BPlans nicht. Nun ist die Frage, wie wir das im Rahmen des Bebauungsplans (möglichst nahe) erreichen können. Dabei hatte ich eine Idee, zu der ich gerne eure Meinung hören würde (konkret: entspricht diese Konstruktion den baurechtlichen Vorgaben).

Zur Erinnerung die Definition eines Vollgeschosses aus der NBauO:

Zitat:

(7) Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.
Damit ist es ja möglich, nach der o.g. 2/3-Regel das OG als "Staffelgeschoss" bei einer entsprechend kleineren Grundfläche im Vergleich zum EG ohne Schrägen zu errichten. Andererseits müsste doch aber auch folgende Konstruktion (siehe erste Zeichnung, Ansicht des OG an der Giebelseite) in Ordnung sein. Stellt euch das zunächst mal im "Bauhaus-Stil" vor, also als zwei Quader mit Flachdächern, von denen einer über 2/3 der EG-Fläche die volle Raumhöhe von 2,50m erhält und der andere (1/3 der EG-Fläche) unter den 2,20m bleibt. In diesem niedrigeren Gebäudeteil werden Räume wie Ankleidezimmer, Sauna usw. untergebracht, in denen man keine volle Raumhöhe benötigt.

2016-02-13 Dachkonstruktion_01.jpg

Die Frage ist jetzt: Lässt sich das ganze auch mit einem Satteldach realisieren? Dazu stelle ich mir vor, dass das Dach auf der einen Seite auf dem 2,50m-Quader aufliegt. Auf dem niedrigeren Teil gleicht dann eine kleine Mauer den Höhenunterschied aus. Es gibt also quasi für den Spitzboden noch einmal einen 31cm-Kniestock:

2016-02-13 Dachkonstruktion_02.jpg

Im Netz habe ich auch ein Beispiel gefunden, wie so ein Spitzboden und die Dachkonstruktion dann aussehen kann. Insbesondere auf den folgenden beiden Fotos sieht man schön, dass das Dach einmal direkt auf der höheren Fläche aufliegt und einmal eine kleine "Mauer" zur Angleichung der Höhe existiert:




Die NBauO schließt ja "Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen" aus. Klar, dass ich nicht einfach eine Zwischendecke einziehen kann, die später evtl. wieder entfernt wird. Hier in diesem Fall ist der "Hohlraum" ja begehbar, da er Teil des Spitzbodens wird. Ich finde also im Moment tatsächlich nichts, was baurechtlich gegen solch eine Konstruktion sprechen könnte. Daher bin ich sehr auf eure Kommentare gespannt.

Vielen Dank!


Niedersachsen: Ein Vollgeschoss ohne Schrägen

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