mercredi 24 février 2016

Minderkosten bei geringerem Dachüberstand?

Hallo,

ich bräuchte dringend euren Rat.

Mein Neubau bekommt ein Krüppelwalmdach mit Biberschwanzdeckung und einen umlaufend geschlossenen Traufkasten.

Geplant war ein giebelseitiger Überstand von 70cm.

Kurz vor der Ausführung heißt es nun plötzlich, dass dieser Überstand nur mit außenliegenden Sparren und Pfettenköpfen möglich ist, d.h. der Traufkasten ist dann sehr hoch und wirkt sehr wuchtig.

Aus diesem Grund habe ich mich für einen kürzeren Dachüberstand entschieden, um den Traufkasten an den Giebelseiten optisch ansprechender gestalten zu lassen. Er beträgt jetzt nur noch ca. 40cm. Dadurch wird nun logischerweise weniger Material benötigt.

Meine Baufirma weigert sich nun diese Umstände als Gutschrift anzusetzen.

Sind die Kosten wirklich so gering, dass sie zu vernachlässigen sind? Das kann ich mir kaum vorstellen.

Kann mir jemand helfen?

MfG Mats


Minderkosten bei geringerem Dachüberstand?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire