Hallo, ich habe wie oben bereits angemerkt ein Problem mit meinem Nachbarn bzw. dessen Dachdecker.
Dieser Ärger ist bereits soweit das eine von mir angeregte Mediation und ein gerichtlicher Gütetermin gescheitert sind.
Zunächst aber mal der Sachverhalt.
Im Samstag Juni 2015 bat mich mein Nachbar eine Woche unser Auto nicht vor dem Haus zu parken, da er sein Dach neu eindecken lassen möchte. Diese sagte ich ihm zu und bat ihn zeitnah, das er bitte den Handwerkern untersagen möge unsere Dachpfannen anzuheben, da diese von Innen mit Mörtel verklebt sind und meine Dachhälfte in irgendeiner Weise in Mitleidenschaft zu ziehen.
Die Handwerker fingen an das Dach des Nachbarn abzudecken und nahmen dabei auch Dachpfannen von unserer Dachhälfte herunter.
Als ich meinen Nachbarn darauf ansprach meinte er patzig das wäre nicht seine Schuld und ich solle das mit den Handwerkern selber klären.
Diese haben dann die zugänglichen Dachpfannen auf unserem Dachboden eingespeisst und angeblich (leider nicht nachprüfbar) auch die Pfannen in der Dachschräge über dem Kinderzimmer, welche vom Dachboden nicht zugänglich ist, in Speiss gesetzt.
Bald kam starker Schlagregen und da ich schon ein ungutes Gefühl hatte sah ich auf dem Dachboden nach. Dort fand ich eine Riesenpfütze vor.
Ich trat in Kontakt mit dem Dachdecker und bat den Schaden zu beheben. Und deckte dann den Dachboden an der Schadstelle mit Folie und Eimern ab, zusätzlich versuchte ich das Eindringen des Wasser mit punktuellem Zargenschaum umzulenken.
Abgesprochen wurde ein Austausch der beschädigten Dachpfannen, es erfolgte dann aber ein bekleben der Schadstelle von Aussen.
Darauf schaltete ich meine Rechtschutzversicherung ein, die es zuerst mit einer Mediation versuchen wollte. Diese verlief Ergebnislos. Worauf ich die Sache dem Anwalt übergab. Daraufhin wurde die Schadstelle mit von mir vorrätigen Dachpfannen ausgebessert.
Streitig ist jetzt aber immernoch das Übel das die Dachpfannen anstatt durch ein Trennblech einfach durch Wakaflex überklebt wurden. Ob dieses fachgerecht ist soll jetzt ein Gutachter klären.
Da ich nicht sehr in der Materie "Dach" vertraut bin habe ich daher so einige Fragen hier ins Forum.
Frage 1. Muss ich es hinnehmen das mein Dach beklebt wird?
Denn was mir leider erst nach dem Gütetermin aufgefallen ist, die ursprüngliche Verlattung wurde nicht entfernt und das bedeutet das diese Latten durch die oberste Steinreihe der "Brandschutzmauer" gehen. Was nach heutigen Brandschutzvorschriften ja nicht mehr ordungsgemäß ist.
Frage 2. Ist es so wie in der Elektrotechnik das bei erheblicher Renovierung auch bei Dacheindeckungen die aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten sind oder kann man sich dabei auf den Bestandsschutz vom Baujahr des Hauses (Mitte der 60er) berufen?
Frage 3. Ist Wakaflex anerkannt als Verbindung zwischen zwei Dachpfannen um einen Höhenunterschied von 3 cm zu uberbrücken, auch wenn der Hersteller Braas dieses (schriftlich)nicht empfielt?
Dieser Ärger ist bereits soweit das eine von mir angeregte Mediation und ein gerichtlicher Gütetermin gescheitert sind.
Zunächst aber mal der Sachverhalt.
Im Samstag Juni 2015 bat mich mein Nachbar eine Woche unser Auto nicht vor dem Haus zu parken, da er sein Dach neu eindecken lassen möchte. Diese sagte ich ihm zu und bat ihn zeitnah, das er bitte den Handwerkern untersagen möge unsere Dachpfannen anzuheben, da diese von Innen mit Mörtel verklebt sind und meine Dachhälfte in irgendeiner Weise in Mitleidenschaft zu ziehen.
Die Handwerker fingen an das Dach des Nachbarn abzudecken und nahmen dabei auch Dachpfannen von unserer Dachhälfte herunter.
Als ich meinen Nachbarn darauf ansprach meinte er patzig das wäre nicht seine Schuld und ich solle das mit den Handwerkern selber klären.
Diese haben dann die zugänglichen Dachpfannen auf unserem Dachboden eingespeisst und angeblich (leider nicht nachprüfbar) auch die Pfannen in der Dachschräge über dem Kinderzimmer, welche vom Dachboden nicht zugänglich ist, in Speiss gesetzt.
Bald kam starker Schlagregen und da ich schon ein ungutes Gefühl hatte sah ich auf dem Dachboden nach. Dort fand ich eine Riesenpfütze vor.
Ich trat in Kontakt mit dem Dachdecker und bat den Schaden zu beheben. Und deckte dann den Dachboden an der Schadstelle mit Folie und Eimern ab, zusätzlich versuchte ich das Eindringen des Wasser mit punktuellem Zargenschaum umzulenken.
Abgesprochen wurde ein Austausch der beschädigten Dachpfannen, es erfolgte dann aber ein bekleben der Schadstelle von Aussen.
Darauf schaltete ich meine Rechtschutzversicherung ein, die es zuerst mit einer Mediation versuchen wollte. Diese verlief Ergebnislos. Worauf ich die Sache dem Anwalt übergab. Daraufhin wurde die Schadstelle mit von mir vorrätigen Dachpfannen ausgebessert.
Streitig ist jetzt aber immernoch das Übel das die Dachpfannen anstatt durch ein Trennblech einfach durch Wakaflex überklebt wurden. Ob dieses fachgerecht ist soll jetzt ein Gutachter klären.
Da ich nicht sehr in der Materie "Dach" vertraut bin habe ich daher so einige Fragen hier ins Forum.
Frage 1. Muss ich es hinnehmen das mein Dach beklebt wird?
Denn was mir leider erst nach dem Gütetermin aufgefallen ist, die ursprüngliche Verlattung wurde nicht entfernt und das bedeutet das diese Latten durch die oberste Steinreihe der "Brandschutzmauer" gehen. Was nach heutigen Brandschutzvorschriften ja nicht mehr ordungsgemäß ist.
Frage 2. Ist es so wie in der Elektrotechnik das bei erheblicher Renovierung auch bei Dacheindeckungen die aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten sind oder kann man sich dabei auf den Bestandsschutz vom Baujahr des Hauses (Mitte der 60er) berufen?
Frage 3. Ist Wakaflex anerkannt als Verbindung zwischen zwei Dachpfannen um einen Höhenunterschied von 3 cm zu uberbrücken, auch wenn der Hersteller Braas dieses (schriftlich)nicht empfielt?
Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.
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