Hallo,
wir planen aus familären Gründen in ca. 4 Jahren das Schlafzimmer vom OG ins DG zu verlegen.
Offiziell ist im Rahmen der Umwandlung Flachdach -> traufständiges Satteldach 1985 lt. Baugenehmigung der oben geschaffene DG-Raum mit "ABS" (=Abstell) genehmigt worden.
Umliegende Nachbarn nutzen diesen Raum jedoch alle "zu Wohnzwecken" - angeblich sei dies "geduldet".....
Wir planen aufgrund der mangelnden Dämm- und Heizungssituation eine komplette Sanierung des DG bevor wir es bewohnen möchten. Die Sanierung soll min. eine komplett neue "leistungsfähige" Dämmung beinhalten und wir denken auch über eine Split-Klima für die paar heissen Sommernächte nach. Ich mag eigentlich keine Klima, aber will auch keine 30° im Schlafzimmer - und denke nicht das allein durch Verschattung und Dämmung die Hitze draussen gehalten werden kann. Für die 10 Tage im Jahr sind mir die Stromkosten dann auch egal....
Nun ist es so, das ich vor einiger Zeit einmal Grundfläche und Fläche > 2.40m ausgemessen habe.
mit zollstock auslegbare Grundfläche inkl. abgetrennter Abstellkammer sind 50,53qm
Fläche mit > 1.50m sind 33,71qm und Fläche > 2.40m sind 17.81qm.
Ich meine mich zu erinnern, das man dies knapp als Wohnraum genehmigt bekommen würde.
Wäre da nicht das Problem mit dem 2. Rettungsweg.
Es gibt ja die Anforderung, dass eine "Aus-/Einstiegsmöglichkeit" zur von der Feuerwehr angefahrenen Seite bestehen muss in den Maßen 120x90cm (HxB). Hier habe ich nun jedoch auf dieser Seite nur eine Dachgaube zur Verfügung mit aktuell 2 Fenstern á 100x100cm. Die erforderliche Höhe wird also nicht erreicht.
Ich würde beim Ausbau in einigen Jahren gerne einen Architekten hinzuziehen, und den Wohnraum oben gerne "offiziell" betreiben - auch für die spätere Wiederverkäuflichkeit. Was mich nun jedoch aktuell umtreibt sind folgende Punkte:
1. haltet Ihr es generell für möglich quasi die Fensterbank in der Gaube im Rahmen der Sanierung weiter runter zu bekommen und somit die Fenster "höher" zu bekommen? Dachseitig sind unter/vor den Fenstern noch 2 Reihen Betondachsteine bevor die Dachrinne beginnt. Oder seht ihr eine andere Möglichkeit die Anforderung des 2. Rettungsweges zu erfüllen? Ein DFF mit Ausstiegsmöglichkeit "neben" der Dachgaube ist platztechnisch nicht möglich denke ich.
2. gibt es eine generelle Empfehlung ob "einmal Dach komplett neu" günstiger ist als einfach alle Dämmarbeiten von Innen zu erledigen und die Dachhaut unberührt zu lassen? Laut Dachdecker sind die Betondachsteine "lange noch nicht am Lebensende". Wie sieht es neben dem Preis mit der Schadträchtigkeit aus? Einmal komplett neu ist sicherlich weniger schadträchtig? Bei "alles von innen" verliert man sicherlich bei guter Dämmung auch noch eh schon knappen Wohnraum da man dann nicht auf den Sparren sondern unter den Sparren dämmen kann/muss. Ist mehr so interessenhalber. Genauere Schätzungen wird sicherlich der Planer später liefern.
Frage 1. wäre mir die wichtigste bzgl. "ruhig schlafen können". Echte Details werden dann eh mit dem Architekten im Rahmen der "Baugenehmigung" (sicherlich für die offizielle Umnutzung nötig) erarbeiten.
Schnitt.jpgAnsicht.jpgIMG_3564.JPG
wir planen aus familären Gründen in ca. 4 Jahren das Schlafzimmer vom OG ins DG zu verlegen.
Offiziell ist im Rahmen der Umwandlung Flachdach -> traufständiges Satteldach 1985 lt. Baugenehmigung der oben geschaffene DG-Raum mit "ABS" (=Abstell) genehmigt worden.
Umliegende Nachbarn nutzen diesen Raum jedoch alle "zu Wohnzwecken" - angeblich sei dies "geduldet".....
Wir planen aufgrund der mangelnden Dämm- und Heizungssituation eine komplette Sanierung des DG bevor wir es bewohnen möchten. Die Sanierung soll min. eine komplett neue "leistungsfähige" Dämmung beinhalten und wir denken auch über eine Split-Klima für die paar heissen Sommernächte nach. Ich mag eigentlich keine Klima, aber will auch keine 30° im Schlafzimmer - und denke nicht das allein durch Verschattung und Dämmung die Hitze draussen gehalten werden kann. Für die 10 Tage im Jahr sind mir die Stromkosten dann auch egal....
Nun ist es so, das ich vor einiger Zeit einmal Grundfläche und Fläche > 2.40m ausgemessen habe.
mit zollstock auslegbare Grundfläche inkl. abgetrennter Abstellkammer sind 50,53qm
Fläche mit > 1.50m sind 33,71qm und Fläche > 2.40m sind 17.81qm.
Ich meine mich zu erinnern, das man dies knapp als Wohnraum genehmigt bekommen würde.
Wäre da nicht das Problem mit dem 2. Rettungsweg.
Es gibt ja die Anforderung, dass eine "Aus-/Einstiegsmöglichkeit" zur von der Feuerwehr angefahrenen Seite bestehen muss in den Maßen 120x90cm (HxB). Hier habe ich nun jedoch auf dieser Seite nur eine Dachgaube zur Verfügung mit aktuell 2 Fenstern á 100x100cm. Die erforderliche Höhe wird also nicht erreicht.
Ich würde beim Ausbau in einigen Jahren gerne einen Architekten hinzuziehen, und den Wohnraum oben gerne "offiziell" betreiben - auch für die spätere Wiederverkäuflichkeit. Was mich nun jedoch aktuell umtreibt sind folgende Punkte:
1. haltet Ihr es generell für möglich quasi die Fensterbank in der Gaube im Rahmen der Sanierung weiter runter zu bekommen und somit die Fenster "höher" zu bekommen? Dachseitig sind unter/vor den Fenstern noch 2 Reihen Betondachsteine bevor die Dachrinne beginnt. Oder seht ihr eine andere Möglichkeit die Anforderung des 2. Rettungsweges zu erfüllen? Ein DFF mit Ausstiegsmöglichkeit "neben" der Dachgaube ist platztechnisch nicht möglich denke ich.
2. gibt es eine generelle Empfehlung ob "einmal Dach komplett neu" günstiger ist als einfach alle Dämmarbeiten von Innen zu erledigen und die Dachhaut unberührt zu lassen? Laut Dachdecker sind die Betondachsteine "lange noch nicht am Lebensende". Wie sieht es neben dem Preis mit der Schadträchtigkeit aus? Einmal komplett neu ist sicherlich weniger schadträchtig? Bei "alles von innen" verliert man sicherlich bei guter Dämmung auch noch eh schon knappen Wohnraum da man dann nicht auf den Sparren sondern unter den Sparren dämmen kann/muss. Ist mehr so interessenhalber. Genauere Schätzungen wird sicherlich der Planer später liefern.
Frage 1. wäre mir die wichtigste bzgl. "ruhig schlafen können". Echte Details werden dann eh mit dem Architekten im Rahmen der "Baugenehmigung" (sicherlich für die offizielle Umnutzung nötig) erarbeiten.
Schnitt.jpgAnsicht.jpgIMG_3564.JPG
DG Ausbau
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