Hallo zusammen,
wir haben heute Post bekommen. Einen Kostenbescheid über die Gebäudeinmessung (4.2 NRW) 987,10 von einem Vermessungsingeneur welchen wir nicht kennen und auch nicht beauftragt haben.
Die Gebäudeeinmessung haben wir aber schon im Januar 2016 von einem anderen Vermessungingenieur durchführen lassen welchen wir gemeinsam mit unserem Nachbarn beauftragt haben um die 20% Rabatt auf die Kosten zu bekommen für 2 Gebäude in einer Messung.. Laut seinem Schreiben vom 2.2.16 hat er alle Unterlagen den Behörden zukommen lassen zwecks Liegenschaftskataster.
Auf dem Kostenbescheid von heute steht unten drunter innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage erhoben werden kann..
Ist das der einzige Weg?
Neubau EFH 2014 - NRW
wir haben heute Post bekommen. Einen Kostenbescheid über die Gebäudeinmessung (4.2 NRW) 987,10 von einem Vermessungsingeneur welchen wir nicht kennen und auch nicht beauftragt haben.
Die Gebäudeeinmessung haben wir aber schon im Januar 2016 von einem anderen Vermessungingenieur durchführen lassen welchen wir gemeinsam mit unserem Nachbarn beauftragt haben um die 20% Rabatt auf die Kosten zu bekommen für 2 Gebäude in einer Messung.. Laut seinem Schreiben vom 2.2.16 hat er alle Unterlagen den Behörden zukommen lassen zwecks Liegenschaftskataster.
Auf dem Kostenbescheid von heute steht unten drunter innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage erhoben werden kann..
Ist das der einzige Weg?
Neubau EFH 2014 - NRW
Zweiter Kostenbescheid über die Gebäudeeinemssung
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