Guten Abend zusammen,
wir haben von einem GÜ ein Einfamilienhaus mit einem Vertrag nach VOB/B bauen lassen, das die Anforderungen des Programms KfW 70 erfüllen sollte. Auch haben wir für eine Teilsumme ein KfW-Darlehn auf dieser Basis bezogen.
Soweit so gut. Das Haus ist fertig und wir sind im Januar eingezogen.
Vor einigen Wochen ist ein Schreiben der KfW-Bank bei uns eingegangen. Es ist die "Bestätigung nach Durchführung" für das Programm 153 (3 Seiten). Wir haben dieses Dokument dem GÜ zugesandt mit der Bitte, dies von seinem Sachverständigen ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Der Gü stellt sich seit dem quer und meint, dass das nicht zu seinen vertraglich geschuldeten Leistungen gehört. Unser Problem: die KfW-Bank wartet auf dieses Schreiben.
Frage: ist das so richtig, wenn der GÜ ein kfw70-Haus inkl. aller Nachweise zu erstellen hat und die begleitenden Kontrollen durchzuführen hat?
Erbracht hat der GÜ folgende Leistungen die uns auch vorliegen:
1. Ausführliche Energiebedarfsberechnung (Architekt)
2. Blower Door Test ("Energieinstitut" des Architekten)
3. Nachweis baubegleitende Kontrollen ("Energieinstitut" des Architekten)
4. Statischer Nachweis (Architekt)
Gruß
Der Bernd
wir haben von einem GÜ ein Einfamilienhaus mit einem Vertrag nach VOB/B bauen lassen, das die Anforderungen des Programms KfW 70 erfüllen sollte. Auch haben wir für eine Teilsumme ein KfW-Darlehn auf dieser Basis bezogen.
Soweit so gut. Das Haus ist fertig und wir sind im Januar eingezogen.
Vor einigen Wochen ist ein Schreiben der KfW-Bank bei uns eingegangen. Es ist die "Bestätigung nach Durchführung" für das Programm 153 (3 Seiten). Wir haben dieses Dokument dem GÜ zugesandt mit der Bitte, dies von seinem Sachverständigen ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Der Gü stellt sich seit dem quer und meint, dass das nicht zu seinen vertraglich geschuldeten Leistungen gehört. Unser Problem: die KfW-Bank wartet auf dieses Schreiben.
Frage: ist das so richtig, wenn der GÜ ein kfw70-Haus inkl. aller Nachweise zu erstellen hat und die begleitenden Kontrollen durchzuführen hat?
Erbracht hat der GÜ folgende Leistungen die uns auch vorliegen:
1. Ausführliche Energiebedarfsberechnung (Architekt)
2. Blower Door Test ("Energieinstitut" des Architekten)
3. Nachweis baubegleitende Kontrollen ("Energieinstitut" des Architekten)
4. Statischer Nachweis (Architekt)
Gruß
Der Bernd
Problem bei KfW-Nachweisführung -kfw70
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