mercredi 1 juillet 2015

Dehnungsfuge Gebäudetrennwand

Hallo!
wir haben ein Doppelhaus im hohen Norden gebaut. Der Außenputz ist fertig gestellt, nur noch die Dehnungsfuge an der Gebäudetrennwand fehlt. Und das ist das Problem: unser Doppelhausnachbar, dessen Haus schon eher und von einem anderen Bauunternehmen fertig gestellt wurde, verweigert nun diesen letzten Arbeitsschritt. Als Begründung führt er an, dass sein Haus wegen verschiedenen Problemen noch nicht abgenommen sei und er deshalb die Sorge hat, dass - sollte die Dehnungsfuge von unserem Verputzer erstellt werden-dies seine Gewährleistung beschneiden könnte.
Unsere Fragen:
a)Kennt sich jemand mit so einer Problematik aus?
b)Können wir die Dehnungsfuge auch ohne Einwilligung des Nachbarn erstellen lassen?

Problem 1: die Dehnungsfuge würde genau auf der Grundstücksgrenze verlaufen (also zu ca 1,5cm auf unserer Seite, 1,5cm auf Seiten des Nachbarn)
Problem 2: wir haben einen Kalk Zementputz, weshalb uns geraten wurde, die Dehnungsfuge auf jeden Fall vor dem Winter zu schließen, um Schäden zu vermeiden.

Über Hinweise/Erfahrungen oder Ratschläge würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank und Grüße!


Dehnungsfuge Gebäudetrennwand

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