jeudi 2 juillet 2015

Fragen zur Rechnung vom Fliesenleger

Hallo zusammen. Ich packe diesen Tread mal ins Forum „Bauverträge“, da es um eine Rechnung geht und mir das daher am ehesten hier hinzupassen scheint. Falls nicht, bitte verschieben.

Folgende Situation:
Wir haben unser Erdgeschoss (Wohnzimmer, Küche, Flur, ca. 55 qm) von einem Fachbetrieb fliesen lassen, bzw. die Handwerker sind noch dabei und wollen die Arbeiten heute fertig stellen. Mir wurde allerdings heute Morgen schon mitgeteilt, dass kleine Restarbeiten, insbesondere wurde das Ziehen von Silikonfugen zur Sockelleiste genannt, evtl. erst morgen erledigt werden können, je nachdem wie schnell die Arbeiten heute von der Hand gehen.

Das Problem ist nun aber, dass wir den Eindruck haben, dass die Fa., ein Kleinbetrieb von 2 Personen, am Existenzminimum knabbert. Gestern standen die Arbeiten still, weil kein Fliesenkleber mehr da war, und die Handwerker kein Geld hatten, neuen zu kaufen. Heute läuft alles wieder.
Durch die Frau vom Inhaber wurde uns gestern telefonisch mitgeteilt, dass sie uns schon einmal vorab die Rechnung mailen wolle, da sie gerne heute Nachmittag die Bezahlung in bar haben wolle. Die Rechnung kam nicht per Mail, auch bis jetzt ist sie noch nicht da. Allerdings meinte meine Frau, die zu Hause ist, sie hätte in unserer Küche schon etwas gesehen, was die Rechnung sein könnte.

Da ich in einem Jobcenter arbeite, und somit sehr oft mit Familien zu tun habe, denen „das Wasser bis zum Hals steht“, kann ich menschlich gesehen die Frau des Inhabers voll verstehen, dass sie die Bezahlung sofort haben möchte. Allerdings will ich die Rechnung natürlich auch in meiner Steuererklärung für 2015 angeben, und da wurde uns vom Finanzamt schon bestätigt, dass dies nur geht, wenn die Summe unbar gezahlt wird. Außerdem kann ich heute Abend die Arbeiten noch nicht abschließend begutachten, da der Fliesenkleber und die Fugen ja noch nicht durchgetrocknet sein werden.
Von daher werde ich auch definitiv nicht bar bezahlen.

Vom Finanzbeamten wurde uns außerdem gesagt, dass die Arbeitsstunden auf der Rechnung ausgewiesen sein müssen. Es wurde allerdings eine Bezahlung nach qm vereinbart, daher habe ich die Stunden nicht nachgehalten. Wäre es daher nicht eigentlich ausreichend, wenn Material und Dienstleistung gesondert gelistet sind?

Ein weiterer Punkt waren zwei kleine Mängel an den schon ausgeführten Arbeiten, welche aber durch den Betrieb anstandslos am jeweils nächsten Tag behoben wurden. Ich möchte nur nicht, dass ich morgen dann noch einen Mangel an den Arbeiten von heute entdecke und die Rechnung aber schon vollständig bezahlt habe.

Daher meine Frage, innerhalb welcher Frist die Rechnung beglichen werden muss. Ich bin niemand, der den Handwerker am langen Arm zappeln lässt. Die haben ihre Leistung erbracht, und sollen auch schnell ihr Geld bekommen. Würde mir das Ganze halt nur gerne in Ruhe ansehen, und dann am Wochenende (Freitag oder Samstag) überweisen. Wäre das noch zulässig, oder nicht?


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