samedi 18 juillet 2015

Aufschüttung Nachbargrundstück wie absichern? Und wer zahlts.

Guten Abend,

es handelt sich um folgendes Problem in Hessen.
In einem Neubaugebiet hat ein Nachbar sein Grundstück plan aufgefüllt. Der natürliche Bodenverlauf führt so zu einer ca. 40cm hohen Aufschüttung an der Grenze zu meinem Grundstück. Die stützende Böschung wurde dabei (schon vor ca. 6Jahren als das Grundstück noch nicht mir gehörte) auf "meinem" Grundstück erstellt. Nun habe ich das Grundstück erworben und muss meine Garage an jene Grundstücksgrenze setzen an der die Böschung sich befindet.
Der Nachbar würde einer Entfernung der Abstützung mit L Steinen zustimmen, sagt aber, dass diese auf mein Grundstück müssten. Dies würde aber bedeuten, dass ich die Garage von der Grenze um die Dicke der L Steine entfernt beginnen lassen müsste was die Baugenehmigung nicht zulässt (nur direkt an der Grenze ist ok, zumal es bescheiden aussehen würde...). Meiner Meinung nach ist der Nachbar verpflichtet die durch ihn vorgenommene Aufschüttung entweder auf seinem Grundstück mit L Steinen abzustützen oder eine Böschung auf seinem Grundstück zu gründen. Mit den Kosten dürfte ich doch nicht belangt werden (habe ja schließlich nichts abgegraben)?!

Wie sehen Sie das?


Aufschüttung Nachbargrundstück wie absichern? Und wer zahlts.

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire